Hilfreich im Alltag
- 1Was sind Medizinische Hilfsmittel?
- 2Rezeptierung von Bandagen
- 3Abrechnung von Hilfsmitteln
- 4Richtig
Maß-
nehmen - 5Wichtige wissenschaftliche Studien
Was sind medizinische Hilfsmittel?
Als medizinische Hilfsmittel gelten neben Sehhilfen, Hörhilfen und Prothesen auch orthopädische und andere Hilfsmittel sowie Zubehörteile, die zum Betrieb des Hilfsmittels nötig sind (1). Hilfsmittel gleichen gesundheitliche Defizite aus und erleichtern somit den Alltag. Nur Hilfsmittel, die einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen haben, werden von den Krankenkassen bezahlt. Diese Produkte sind im sogenannten Hilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet. Sporlastic produziert im Bereich der orthopädischen Hilfsmittel hochwertige Bandagen und Orthesen.
ORTHESEN
Orthesen sind medizinische Hilfsmittel, die zur Stabilisierung, Entlastung, Ruhigstellung, Führung oder Korrektur von Gliedmaßen oder des Rumpfes eingesetzt werden. Sie schützen und stützen den Bewegungsapparat. Im Vergleich zu Bandagen sind sie stabiler ausgelegt und besitzen zum Teil eingebaute Mechanik zum Beispiel zur Gelenkführung. Sie können damit schützende, führende und zum Teil tragende Funktion im Kraftschluss des Gelenks übernehmen.
Orthesen können bei unterschiedlichsten Indikationen helfen. Sie werden in der Regel vom Arzt verordnet und gemeinsam mit dem Orthopädietechniker ausgewählt. Sie können fixierend zur Unterstützung der Heilung eingesetzt werden, wenn zeitweilige Ruhigstellung angezeigt ist. In anderen Formen stabilisieren Orthesen Gelenke oder führen sie physiologisch richtig. Dies kann auch dem Training betreffender Muskelgruppen und damit deren Kräftigung dienen. Bei chronischen und nicht heilbaren Schäden können Orthesen entlasten und Menschen in ihrer Mobilität unterstützen. Sie können Funktionen aufrechterhalten und Schmerzen verhindern oder reduzieren. In ihrer korrigierenden Funktion wirken sie Formfehlern, Fehlhaltungen und Fehlbelastungen entgegen und können somit physiologischen Fehlentwicklungen vorbeugen.
Ob zur Ruhigstellung, Mobilisierung, Korrektur, Stabilisierung oder Entlastung: Sporlastic Orthesen überzeugen durch Tragekomfort, beste Handhabung und ansprechendes Design.
BANDAGEN
Bandagen sind elastische Gewebe, Gewirke oder Gestricke, die Gelenke und Knochen bei Gelenkerkrankungen oder nach Sportverletzungen stabilisieren. Auch können Bandagen vorbeugend, zur Prophylaxe beim Sport eingesetzt werden. In dieser Funktion wirken sie schützend vor Überbeanspruchungen und Verletzungen. Ob heilunterstützend oder prophylaktisch: Bandagen von Sporlastic für Schulter, Ellenbogen, Hand, Daumen, Sprunggelenk, Knie, Wirbelsäule, Rücken und Rumpf geben Halt und lindern Schmerzen. Bandagen fördern Beweglichkeit, vermitteln Sicherheit und ein besseres Körpergefühl. Durch definierte Kompression reduzieren sie Schwellungen und Blutergüsse und unterstützen die Heilung.
Sporlastic Bandagen bieten hohen Tragekomfort durch hochwertige, atmungsaktive Materialien, die speziell auf den Anwendungsfall angepasst sind. Sie nehmen Feuchtigkeit und Schweiß auf und spezielle Zonen in Beuge- und Dehnbereichen sorgen für ein angenehmes Gefühl auf der Haut. So wirken sie diskret bewegungsfördernd, schützend, schmerzlindernd und aktivierend auf Ihre Gelenke und Knochen.
(1) Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Stand: 17. Juli 2014.
Rezeptierung von Bandagen
Lassen Sie keine Unklarheiten bei lhrer Verordnung von SPORLASTIC Hilfsmitteln aufkommen.
ORTHOPÄDISCHE HILFSMITTEL SIND NICHT BUDGETIERT.
Für eine reibungslose Abrechnung der Hilfsmittel bitten wir Sie, die Positions-Nummer, Artikel-Nummer, den Produktnamen sowie die Indikationen auf dem Rezept zu notieren.

Abrechnung von Hilfsmitteln
Aufgrund des "Gesundheitsmodernisierungsgesetzes" (GMG) gültig ab 01.01.2004. Abrechnungshinweise gelten nur für Deutschland.
lm GMG wurde die Zuzahlung für Hilfsmittel neu geregelt.
Danach gilt ab 01.01.2004:
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Hilfsmittel eine Zuzahlung gem. § 61 Satz 1 wie folgt:
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 von Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. - Alle Einzelheiten zum GMG erhalten Sie von lhren Fachverbänden.
- Hilfsmittel sind nicht budgetiert. Für die Verordnung von SPORLASTIC Hilfsmitteln gilt aufgrund des GMG ab 01.01.2004 Folgendes:
Alle im Verordnungshandbuch aufgeführten SPORLASTIC Produkte mit der Kennzeichnung
_KASSENÜBLICH Positions-Nr. 05... / 08... / 20... / 23... / 31...
_KASSENÜBLICH Angemeldet unter Positions-Nr. ...
können von lhnen zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden und belasten nicht lhr Budget.
Wichtige wissenschaftliche Studien
… erhalten Sie auf Anfrage unter info@sporlastic.de.