Sie haben bereits Ihr Rezept oder Ihren Diagnosenachweis erhalten? Wir übernehmen gerne für Sie die Einreichung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn Sie Ihr Rezept/Diagnosenachweis selbst einreichen möchten, nutzen Sie unseren Krankenkassenfinder, der Ihnen die Kontaktdaten zur Rezepteinreichung bei Ihrer Krankenversicherung erleichtert. Mit nur wenigen Klicks finden Sie die entsprechenden Informationen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter der Nummer 07022 705181.
Sie sind Fachhändler? Dann verwenden Sie bitte unseren Rezeptservice für Fachhändler.
Möchten Sie Ihr Rezept oder Ihren Diagnosenachweis eigenständig bei Ihrer Krankenversicherung einreichen?
Nutzen Sie die Suchoption und erhalten Sie einfach und schnell die Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse.
Sie können das Rezept oder Ihren Antrag:
über die jeweiligen Krankenkassen App hochladen, per E-Mail an die Krankenkasse senden,
in einer Krankenkasse Servicestelle vor Ort, persönlich oder per Post einreichen
Bitte denken Sie an Folgendes:
Ihr Rezept sollten Sie innerhalb von 28 Tagen einreichen. Danach ist es nicht mehr gültig.
Wenn Sie eine DiGA beantragen, müssen Sie nachweisen, dass die medizinische Indikation vorliegt.
Einen solchen Nachweis können Sie zum Beispiel in Ihrer ärztlichen oder therapeutischen Praxis erhalten.
Anschließend schickt Ihnen Ihre Krankenkasse per Post einen Freischaltcode für die verordnete App zu.
Danach können Sie die App direkt nutzen.