ZWEITMEINUNG: 15 NEUE EINGRIFFE ZUR DISKUSSION
Mehr fachliche Beratung zur Notwendigkeit einer Operation: Das IQWiG hat im Auftrag des GBA etliche Indikationen identifiziert, die dafür infrage kämen.
Gerade einmal vier Op-Indikationen sind in der aktuellen Version der Zweitmeinungsrichtlinie enthalten. Eine fünfte, die Amputation bei diabetischem Fuß, steht, wie berichtet, kurz vor der Aufnahme.
Bald jedoch könnte der Richtlinien-Umfang deutlich anschwellen: Das Kölner Bewertungsinstitut IQWiG schlägt jetzt 15 weitere Eingriffe vor, für die seiner Einschätzung nach ein gesetzlicher Anspruch auf eine zweite ärztliche Einschätzung sinnvoll wäre.
Wie es in einer Mitteilung am Freitag heißt, wurden nach Auftragserteilung durch den GBA im April 2020 mittels nationaler und internationaler Literaturrecherche „Prozeduren und Eingriffe“ identifiziert, „bei denen eine mögliche Überversorgung besonders intensiv diskutiert wird“.
Der auf diese Weise gewonnene Katalog planbarer Eingriffe habe dem Institut anschließend als Ausgangsbasis für eigene empirische Analysen gedient. Orientiert hätten sich die IQWiG-Experten dabei an Kriterien wie unter anderem Eingriffshäufigkeit, Mengendynamik oder regionale Varianz.
Danach hätten sich für die folgenden 15 Eingriffe „die deutlichsten Hinweise darauf“ ergeben, „dass ein Zweitmeinungsverfahren für Patienten eine Entscheidungsunterstützung bieten könnte“:
- Herzkatheter-Untersuchung,
- Radiologische Herzdurchblutungsdiagnostik,
- Myringotomie,
- Nasenoperationen (Op untere Nasenmuschel und Nasenscheidewand),
- Herzklappenersatz,
- Koronararterien-Bypass-Op,
- Implantation Defibrillator/Herzschrittmacher,
- Arterienausschälung,
- Aortenaneurysma-Eingriffe,
- Adipositas-Op,
- Entfernung der Gallenblase,
- Prostatektomie (bei gutartigen und bei bösartigen Erkrankungen),
- Hüftgelenkersatz,
- Elektrophysiologische Untersuchung und Ablation am Herzen,
- Kathetergestützte Eingriffe zur Verbesserung der Durchblutung verengter Herzkranzarterien.
Eine differenzierte Nutzenbewertung der für das Zweitmeinungsverfahren vorgeschlagenen Eingriffe und Prozeduren sei „im Rahmen dieses Projekts nicht möglich“ gewesen, heißt es weiter. Allerdings habe das Projektteam „systematische Übersichten und evidenzbasierte Leitlinien recherchiert“, an denen auch abzulesen sei, wie gut belegt der Nutzen der fraglichen Eingriffe ist. Daher, ist Institutschef Jürgen Windeler überzeugt, gebe der 190-seitige Projektbericht „eine solide Grundlage für weitere Auswahldiskussionen im Gemeinsamen Bundesausschuss“ ab.