VERORDNUNGSENTWURF: SPAHN NIMMT INTEROPERABILITÄT VON EPA UND E-REZEPT IN ANGRIFF
Ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium soll die Grundlage dafür schaffen, dass Ärzte und Versicherte das E-Rezept und die ePA der zweiten Ausbaustufe sicher nutzen können.
Um die Vernetzung zwischen den verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und damit auch die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept voranzubringen, hat das Bundesgesundheitsministerium eine neue Verordnung erarbeitet. Der Referentenentwurf zur „Verordnung über die Umsetzung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen im Gesundheitwesen“ (kurz: Gesundheits-IT IOP-Verordnung, GIV) liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Die GIV ist ein weiterer Anlauf aus dem Bundesgesundheitsministerium, die Interoperabilität im Gesundheitswesen voranzubringen, nachdem auch in früheren Gesetzesvorhaben immer wieder Versuche unternommen worden waren, das Zusammenspiel der IT-Systeme zu verbessern, unter anderem im Digitale-Versorgung-Gesetz.
Konkret: In die Praxisverwaltungs- und Krankenhausinformationssysteme (KIS) sollen bis zum 1. Oktober 2021 offene und standardisierte Schnittstellen zur Verarbeitung von personenbezogenen Patientendaten integriert werden. Dabei geht es explizit um die Umsetzung der elektronischen Patientenakte in der zweiten Ausbaustufe oder sowie des E-Rezepts.
E-Rezept eingebettet in die gewohnte IT-Umgebung
So soll sichergestellt werden, „dass Leistungserbringer die gesetzlich vorgesehenen medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur in ihren Primärsystemen nutzen können“, heißt es dazu im Referentenentwurf. Vorstellbar ist das insofern, als die Anwendungen aus der gewohnten Umgebung am Arbeitsplatz in der Praxis, also in der Regel aus dem Datenblatt des Patienten in der Praxis-EDV, genutzt werden können, so wie heute ein Rezept aus der Karteikarte heraus ausgedruckt wird.
Im Umkehrschluss könne dann gewährleistet werden, dass Versicherte ihr Recht auf die Nutzung medizinischer Anwendungen wahrnehmen können.
gematik gibt die Leitfäden vor
Die technischen Anforderungen an die Schnittstellen sollen von der gematik als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur in sogenannten „Implementierungsleitfäden Primärsysteme“ – zur ePA und zum E-Rezept – vorgegeben werden. Die Umsetzung erfolge durch Anbieter von Praxisverwaltungs- oder KI-Systemen. Weitere Regelungen und Vorgaben zur Verbesserung der Interoperabilität sollen folgen.
Legitimiert, eine Verordnung herauszugeben, ist Minister Spahn durch Paragraf 375 SGB V, der aus dem Patientendatenschutzgesetz stammt. Laut Referentenentwurf entsteht mit der GIV kein Erfüllungsaufwand, der über den im Digitale-Versorgung-Gesetz und im Patientendatenschutz-Gesetz bereits vorgesehenen Erfüllungsaufwand hinausgehe.