UV-GOÄ: 18 PROZENT MEHR HONORAR IN DER UNFALLVERSICHERUNG
Die Gebühren nach der UV-GOÄ werden in den kommenden vier Jahren um 18 Prozent steigen. Die Einigung kommt der KBV im Zuge der Verhandlungen über das Kassenhonorar durchaus gelegen.
Ärzte, die Leistungen der Unfallversicherung erbringen, erhalten ab 1. Oktober eine Honorarerhöhung um acht Prozent. Über die kommenden vier Jahre gibt es insgesamt 18 Prozent mehr. Die neuen Honorarsätze sind von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Trägern der Unfallversicherung ausgehandelt worden.
Die Unfallversicherungsträger sind bekanntlich zuständig für die rund eine Million Arbeits-, Wege- und Schulunfälle, die jährlich in Deutschland passieren. Generell ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, Verletzte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall zu behandeln. Durchgangsärzte (D-Ärzte) koordinieren dann die weitere Behandlung und übernehmen die besondere unfallmedizinische Heilbehandlung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Unfallversicherung, die KV wird nicht eingeschaltet. Dabei rechnen die Ärzte zu festen Preisen und ohne Mengenbegrenzung, über ein eigenes Leistungs- und Gebührenverzeichnis, die UV-GOÄ ab.
Die nun ausgehandelte und von der Gebührenkommission kürzlich beschlossene deutliche Anpassung komme allen Ärzten zugute, die für die Unfallversicherung tätig sind, heißt es in einer Mitteilung der KBV. Zunächst würden die Gebührensätze ab 1. Oktober um acht Prozent erhöht. Danach folgten drei Stufen mit einer Erhöhung von je drei Prozent, jeweils zum 1. Oktober 2018, 2019 und 2020. Insgesamt ergebe sich so eine Steigerung von insgesamt 18 Prozent.
Zusätzlich werden nach laut KBV zum 1. Oktober für Anästhesieleistungen neue Leistungslegenden eingeführt. Auch damit seien deutlich höhere Gebühren verbunden.
Vorbild für Kassenergebnis?
"Es ist gelungen, eine kontinuierliche Steigerung der Vergütung auszuhandeln", äußerte sich KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen laut Mitteilung zufrieden. Dies garantiere den Ärzten eine größere Planungssicherheit. Mit Blick auf die derzeit laufenden Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sagte Gassen: "Wir erwarten, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen den steigenden Leistungsbedarf in der ambulanten Versorgung anerkennen und die nötigen Finanzmittel bereitstellen."
Einige Gebühren sind laut KBV von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dabei geht es unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.