TRANSPARENZ BEI ZERTIFIKATEN: GEHT DAS OHNE ZENTRALEN ÜBERSETZER?
Berlin. Das Gesundheitswesen ist reich an Zertifikaten und Qualitätssiegeln. Knapp 100 existieren hierzulande in der ambulanten und stationären Versorgung, die meisten richten sich an Krankenhäuser, gut die Hälfte können von Arztpraxen oder anderen Versorgungseinrichtungen erworben werden.
Doch ob und welchen Mehrwert sie für die Versorgung haben, welche Schlussfolgerungen Patienten bei der Wahl des Behandlungsortes aus ihnen ziehen können, das bleibt in vielen Fällen unklar. Im Zuge der mit der Krankenhausreform angestrebten Zentrenbildung taucht deshalb die Frage auf, welche Zertifikate überhaupt zur Voraussetzung gemacht werden können, damit Patienten behandelt und abgerechnet werden dürfen.
Der Bundestag hat 2015 im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nicht nur damit beauftragt, ein Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu gründen, sondern dieses auch mit der Entwicklung von Bewertungskriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel zu beauftragen.
Das Ziel: Patienten sollen die verschiedenen Plaketten und Bescheinigungen „verstehen“ und aus ihnen herauslesen können, „welche Aussagen einer Zertifizierung in Bezug auf Qualität entnommen und welche Schlüsse aus einem Zertifikat gerade nicht abgeleitet werden können“.
Verständnisschwierigkeiten bei Nutzern
Doch das Vorhaben, Patienten und Patientinnen mehr Durchblick bei den Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu verschaffen, gestaltet sich schwieriger als gedacht. Das zeigen zwei Berichte des IQTIG, die vor kurzem veröffentlicht wurden.
Das IQTIG erarbeitete seit 2018 Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft, stellte aber im Praxistest fest, dass auch mit einer Patienteninformation und einer Checkliste Otto-Normal-Nutzer nur schwer in der Lage waren, die „allgemeinverständlich formulierten“ Anforderungen zu verstehen und zu deuten.
Das lag zum einen an den laut IQTIG „wenigen“ Fachbegriffen, für die die Autoren wohl keine sinnvollen Umschreibungen gefunden hatten, sowie an der „Komplexität des Themas“. Beides, so heißt es in dem Abschlussbericht des Instituts, habe bei „den Probandinnen und Probanden teilweise zu Verständnisschwierigkeiten“ geführt.
Informationsbeschaffung kostet zu viel Zeit
Dazu kam, dass es bei den Zertifikatsherausgebern „bezüglich der zur Bewertung benötigten Informationen“ an Transparenz mangelte. Und dass es den meisten Patienten schlicht zu mühsam und aufwändig war, anhand von Informationszettel und Checkliste die essenziellen Erkenntnisse zu den Zertifikaten und Qualitätssiegeln herauszuarbeiten.
„Die Nutzertests des IQTIG zeigen, dass Patientinnen und Patienten die Kriterien vermutlich nicht aktiv werden anwenden können und wollen“, schreibt das IQTIG in seiner Zusammenfassung. Doch auch bei den Zuweisern und beim Fachpersonal macht sich das Institut nicht viel Hoffnung, unter anderem auch mit Blick auf das „unausgewogene Aufwand-Nutzen-Verhältnis“: Eine „eigenständige Anwendung der Kriterien durch Zuweiserinnen und Zuweiser oder Fachpersonal in der Patientenberatung zum Zweck der Patienteninformation und -beratung“ sei ebenfalls fraglich.
Zentrale Stelle soll Zertifikate bewerten
Das IQTIG schlägt deshalb eine unabhängige zentrale Stelle vor, welche die bestehenden Zertifikate und Qualitätssiegel anhand der Kriterien auswertet. Die Ergebnisse müssten dann in einer „transparenten und allgemeinverständlichen Veröffentlichung“ im Internet dargestellt werden. Das habe den Vorteil, dass jedes Zertifikat nur einmal bewertet werden und damit „nicht jede Person die notwendige Informationssuche und Bewertung erneut durchführen“ müsse.
Als unabhängige Bewertungsstelle bringt das IQTIG sich selbst ins Spiel. Als Veröffentlichungsort für die Informationen könnte sich das Institut das G-BA-Qualitätsportal vorstellen. Auf jeden Fall, lautet der Schluss des IQTIG, reiche es nicht, nur Bewertungskriterien bereitzustellen. Damit werde das Ziel des Gesetzgebers, mehr Transparenz über die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln herzustellen, nicht erreicht.
G-BA für zwei unterschiedliche Versionen
Das sieht der Gemeinsame Bundesausschuss anders. In einer Kommentierung der IQTIG-Berichte kritisiert er das Institut dafür, den Auftrag nicht vollständig abgearbeitet und sich bei der Erstellung der Kriterien gewissermaßen nicht genug Mühe gegeben zu haben. Besonders ein Dorn im Auge sind dem G-BA die Ausführungen zur zentralen Bewertungsstelle.
„Der G-BA hat bereits in der Vergangenheit explizit, insbesondere aus haftungsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und Ressourcengründen klargestellt, nicht die Rolle einer Bewertungs-/ Akkreditierungsstelle einnehmen zu wollen, und hat aus diesen Gründen das IQTIG explizit nicht mit der Bewertung einzelner Zertifikate und Qualitätssiegel beauftragt.“
Um die Anwendung der Kriterien realitätsnäher zu gestalten, schlägt der G-BA zwei Versionen vor: eine allgemeinverständliche Kurzfassung für Patienten sowie eine weitere Fassung „für Fachleute mit sämtlichen Kriterien für eine professionelle Bewertung einzelner Zertifikate und Qualitätssiegel durch Dritte“. Das IQTIG wird aufgefordert, eine entsprechende Anpassung seiner Kriterien vorzunehmen. Konkrete Verbesserungsvorschläge hat der G-BA in einer Anlage zusammengefasst.
Ausschuss erwartet Übernahme durch Herausgeber
Der G-BA ist optimistisch, dass die Zertifikateherausgeber – wie bei den Qualitätsberichten der Krankenhäuser – die Kriterien nicht nur übernehmen, sondern auch von selbst für mehr Transparenz sorgen werden.
Es sei davon „auszugehen, dass es nach Veröffentlichung sämtlicher Unterlagen, eine oder mehrere Stellen geben wird, die diese anwenden und die über die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln informieren werden.“ Mit Veröffentlichung seiner Vorschläge soll es möglich sein, so hofft der Gemeinsame Bundesausschuss, aktuelle Zertifikate und Qualitätssiegel bereits vor Umsetzung der geforderten Anpassungen durch das IQTIG „in Eigenverantwortung bewerten zu können“.
