SPORLASTIC INFORMIERT ÜBER ABRECHNUNG ORTHOPÄDISCHER HILFSMITTEL
Medizinische Hilfsmittel wie z. B. Bandagen und Orthesen sind nicht budgetiert und können zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Auf dem Rezept sollte das von Ihnen gewählte Hilfsmittel genau definiert sein. Dies vereinfacht die Abgabe im medizinischen Fachhandel und trägt zum reibungslosen Ablauf bei der Erstattung durch die Krankenkasse bei.
Therapiefreiheit
Im Rahmen der Therapiefreiheit ist Ihnen freigestellt, welches Hilfsmittel Sie verordnen, d.h. Sie entscheiden, welches Hilfsmittel für Ihre Patienten am besten geeignet ist.
Einzelproduktverordnung
Sie können ein ganz bestimmtes Produkt verordnen, wenn Sie dieses für am besten geeignet erachten (Vgl. „Hilfsmittel-Richtline“, § 7. Abs. 3, Satz 3). In diesem Fall sollten Sie eine kurze Begründung (z. B. Angabe spezifischer Produktvorteile) auf dem Rezept vermerken. Verwenden Sie außerdem die 10-stellige Positionsnummer, welche das von Ihnen gewählte Hilfsmittel eindeutig kennzeichnet. Bei Angabe einer 7-stelligen Positionsnummer oder lediglicher Angabe der Produktart/-gattung ist es dem medizinischen Fachhandel freigestellt, welches Produkt abgegeben wird.
Sehen Sie hierzu im Bild rechts exemplarisch den Aufbau der 10-stelligen Positionsnummer.
Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)
Im GMG ist die Zuzahlung für Hilfsmittel wie folgt geregelt: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten bei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Hilfsmitteln eine Zuzahlung gem. § 61 Satz 1: Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings dürfen diese nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels betragen. Nach Redaktionsschluss, 30.11.2016, können sich Änderungen am Produkt ergeben. Konstruktions- oder Formänderungen, Farbabweichungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben vorbehalten. Farbabweichungen zum Produkt können drucktechnisch bedingt sein. Die Abrechnungshinweise gelten nur für Deutschland.