SORGE UM WIRTSCHAFTLICHKEITSBONUS: LABORREFORM FÜHRT ZU PATIENTEN-PINGPONG
Die komplizierte Laborreform hat Zuständigkeits-Diskussionen zwischen Haus- und Fachärzten entfacht. Um den Bonus zu schonen, werden Patienten hin- und hergeschoben. Eine KV klärt auf.
NEU ISENBURG. Muss eine eventuell notwendige laborbasierte Differenzialdiagnostik durch einen Neurologen, der bei einem Patienten eine Polyneuropathie diagnostiziert hat, erfolgen oder fällt das in die Zuständigkeit des Hausarztes oder des Internisten?
Ist der Hausarzt verpflichtet, bei einem Patienten den Kreatinin- oder den TSH-Wert vor einer MRT auf sein Budget zu veranlassen, oder ist dafür der Radiologe zuständig?
Seit der Laborreform fragen sich Haus- und Fachärzte, wer für welche Diagnostik verantwortlich ist. Die ungeklärten Fragen haben schon dazu geführt, dass Patienten zwischen Fach- und Hausärzten hin und hergeschoben werden. Schließlich möchte keiner der Ärzte am Ende als der Dumme da stehen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat angesichts dieser Diskussionen jetzt in einem Sonder-Newsletter Stellung bezogen.
Für die Veranlassung eines Wertes sei grundsätzlich derjenige zuständig, der den Wert benötige. Die Fragestellung müsse jedoch zu seinem Fachgebiet gehören und Bestandteil der Weiterbildung sein.
KVSH klärt auf
Die eingangs erwähnte, erforderliche Differenzialdiagnostik nach einer diagnostizierten Polyneuropathie etwa falle in die Verantwortung von Hausärzten und Internisten. Denn die internistische Differenzialdiagnostik werde nicht von der neurologischen Weiterbildung umfasst, sondern sei eben den Haus- und Internisten zuzuordnen.
Ähnliches gelte für die Bestimmung von Kreatinin oder TSH-Werten vor einer MRT-Untersuchung. Diese Untersuchungen seien für den Radiologen fachfremd, eine Veranlassung der Leistungen beim Laborarzt seien auch angesichts langer Fahrtwege dem Patienten oft nicht zumutbar.
Dieses Problem wurde im Ärztenetz, dem Allgemeinarzt Dr. Hans Eichinger aus Biebesheim angehört, diskutiert. Die Ärzte des Netzes kamen zu einem anderen Ergebnis: Radiologen könnten durchaus leicht per Streifentest nötige Werte ermitteln.
Für die begleitende Überwachung von Dauertherapien bei chronischen Erkrankungen (etwa Antikoagulantien) sieht die KV SH die Hausärzte ebenfalls in der Pflicht.
Komplizierte Regelungen
Auf die Problematik angesprochen, kritisiert der Deutsche Hausärzteverband die komplizierten Regelungen zur Laborreform, die natürlich zur Verunsicherung der Ärzte führen könnten.
Eine umfassende Reform sei nötig, „die die gesamte Laborvergütung auf ein neues Fundament stellt und die sicherstellt, dass der Kostendruck weder auf die Patienten noch auf die Ärzte abgewälzt wird.“