SIEBEN KRANKENKASSEN STARTEN ELEKTRONISCHE HILFSMITTELVERORDNUNG
Versicherte können ab sofort orthopädische Hilfsmittel digital verordnet bekommen. Sieben Krankenkassen haben nun ein Pilotprojekt gestartet - und kooperieren dazu mit PVS-Herstellern.
Berlin. Erste Krankenkassen ermöglichen ab sofort die elektronische Verordnung (eVerordnung) von Hilfsmitteln.
Für Versicherte der AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) gibt es im Rahmen eines Innovationsprojektes einen neuen papierlosen Prozess. Das hat der Kassenverbund am Mittwoch mitgeteilt.
Ärztinnen und Ärzte sowie Hilfsmittelanbieter können bereits an dem Innovationsprojekt teilnehmen. Für Versicherte, die die eVerordnung nutzen möchten, stehen die entsprechenden Apps ihrer Kassen zur Verfügung.
Das Projekt beginnt mit der eVerordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen, heißt es.
„Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens“
„Das Verfahren ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, sagt Professor Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER, im Namen des Kassenverbundes.
Perspektivisch könnten mehr als 34 Millionen Versicherte der sieben Kassen auf Wunsch frühzeitig von der elektronischen Verordnung profitieren, heißt es. Das sind fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten.
Das Projekt soll zugleich eine praxiserprobte Blaupause für die Einführung der verpflichtenden eVerordnung für Hilfsmittel liefern, die für Mitte 2027 geplant ist.
Weniger Aufwand in der Arztpraxis
Damit Ärztinnen und Ärzte unkompliziert teilnehmen und die eVerordnung ohne großen Aufwand in ihren Praxisalltag integrieren können, kooperiert der Kassenverbund mit den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware.
Die eVerordnung wurde in die Praxisverwaltungssoftware dieser Anbieter integriert. Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen.
Das reduziere unnötige Rückfragen und Telefonate von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen. Schätzungen gehen davon aus, dass es aktuell bei jeder zweiten Papier-Verordnung Rückfragebedarf aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben gibt.
Ein Ausdruck der Verordnung ist nicht mehr notwendig. Der Arzt versieht die Verordnung mit seiner elektronischen Signatur, anstatt händisch zu unterschreiben.
Schlanker Prozess für Sanitätshäuser und Apotheken
Die elektronische Verordnung enthält alle relevanten Informationen zu dem verschriebenen orthopädischen Hilfsmittel oder Hilfsmittel der Reha-Technik, die zugrunde liegende Diagnose und gegebenenfalls weiterführende Angaben zur Versorgung. Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Hilfsmittelanbieter, die an dem Innovationsprojekt teilnehmen, können die erforderlichen Daten automatisiert in ihre Branchensoftware übernehmen und mit der Versorgung beginnen.
Allein für orthopädische Hilfsmittel und Hilfsmittel der Reha-Technik werden bislang jährlich mindestens 35 Millionen Papier-Verordnungen für die Versicherten der sieben Kassen ausgestellt. (kaha)