RICHTLINIE ERWEITERT: ZWEITMEINUNG VOR KNIE-OPERATION AB SOFORT MÖGLICH
Knieimplantat gefällig? Gesetzlich versicherte Patienten haben jetzt das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung.
Die Erweiterung der Zweitmeinungs-Richtlinie um die Implantationen einer Knieoprothese ist am Dienstag (12. Januar) nach Veröffentlichung des entsprechenden GBA-Beschlusses im Bundesanzeiger offiziell in Kraft getreten.
Damit haben gesetzlich Versicherte ab sofort im Rahmen der Regelversorgung das Recht, vor der Erstimplantation einer totalen oder partiellen Knieendoprothese sowie vor einer Revisionsoperation eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der GBA hatte die Erweiterung der Zweitmeinungs-Richtlinie um Knie-Implantate Mitte Oktober vorigen Jahres beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss unbeanstandet passieren lassen.
Umstritten war während der Beratungen insbesondere, ob die Zweitmeinung auch für Revisions-Op zugelassen werden sollte, die eigentlich nicht den mengenanfälligen Interventionen zuzurechnen seien. Am Ende ist es dabei geblieben, dass auch vor Revisionsoperationen ein zweiter Facharzt um Stellungnahme ersucht werden kann. Berechtigt, eine Zweitmeinung in Sachen Knieendoprothese abzugeben, sind
- Fachärzte und -ärztinnen für Orthopädie und Unfallchirurgie,
- Orthopäden,
- Fachärzte für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie,
- sowie Chirurgen mit Schwerpunkt Physikalische und Rehabilitative Medizin.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist beauftragt, eine Patienteninformation zu Knieendoprothesen-Op zu erstellen und online zu veröffentlichen.
Das Zweitmeinungsverfahren gemäß GBA-Richtlinie gilt außer für Knieersatz-Op bereits für Operationen an Gaumen- und/oder Rachenmandeln, für Gebährmutterentfernungen sowie für arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk. Ein im April 2020 formulierter Beschluss zum Zweitmeinungs-Recht vor Amputationen infolge eines diabetischen Fußsyndroms ist noch anghängig.