Praxis-Stempel auf Briefumschlag: Datenschützer sehen eine Gefahr
Ärzte sollten schon bei Briefumschlägen auf Diskretion achten. Ein Absenderstempel mit der Fachrichtung könnte Rückschlüsse auf Krankheitsbilder geben, monieren Datenschützer.
Auf den ersten Blick scheint die Beschwerde, mit der sich das Unabhängige Datenschutzzentrum in Saarbrücken konfrontiert sah, vielleicht seltsam: Ein Bürger störte sich daran, dass eine Arztpraxis beim Rechnungsversand einen großen Stempel mit Angabe der Fachrichtung verwendete.
Bei der Landesbeauftragten und ihrem Team stießen seine Bedenken jedoch auf Verständnis. Eine derartige Information könne einer unberechtigten Offenlegung von Gesundheitsdaten nahekommen, heißt es im Tätigkeitsbericht der Behörde für 2021.
Der Beschwerdeführer hatte die Befürchtung geäußert, schon bei einem flüchtigen Blick auf den Briefumschlag könnten Nachbarn oder der Postbote auf die Art seiner Erkrankung schließen. Zu Recht, meinen die obersten saarländischen Datenschützer, denn wenn jemand etwa von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie angeschrieben werde, liege die Annahme einer psychischen Erkrankung durchaus nahe.
Behörde kontaktiert Arztpraxis
Allerdings deckten Fachrichtungen ein breites Spektrum an Krankheitsbildern ab. Zudem kämen neben den Patienten auch Familienangehörige oder Betreuer als mögliche Empfänger von Rechnungen in Betracht. Schließlich könne die Fachrichtung eines Arztes bei Interesse im Internet recherchiert werden und in kleineren Orten dürfte sie allein durch den Namen bekannt sein.
So bleiben bei der Abwägung Zweifel, ob der Stempelaufdruck in Verbindung mit dem Adressaten eine Verletzung personenbezogener Daten des Empfängers nach der Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Die Behörde machte die betreffende Praxis dennoch auf die Problematik aufmerksam. Diese griff den Hinweis auf und versprach, künftig einen Poststempel ohne Bezeichnung der Fachrichtung verwenden zu wollen.