POOLÄRZTE: RENTENVERSICHERUNG SOLL BREMER MODELL PRÜFEN
Bremen. Die KV Bremen (KVHB) will dieser Tage bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren anstrengen. Das sagte Christoph Fox, Sprecher der KVHB. Es soll klären, ob die geplante Bremer Regelung zur Beschäftigung von Poolärzten im Bereitschaftsdienst sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
Nach Ansicht der Deutschen Rentenversicherung sind Poolärzte, die die KV im Bereitschaftsdienst anstellt sind, abhängig Beschäftigte und deshalb sozialversicherungspflichtig. Damit stützt sich die Versicherung auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023.
Komplizierte und teure Alternativen
Der Vertreterversammlung der KVHB hatte sich bereits im März zu einer Sonder-VV zusammengesetzt und die Alternativen diskutiert. Die Möglichkeit, Bereitschaftsdienstärzte von der KVHB bezahlt in den Bereitschaftsdienstpraxen Dienste schieben zu lassen, „wäre definitiv sozialversicherungspflichtig“, so Fox.
Die KVHB würde hier mit 30 bis 40 fest angestellten Ärzten rechnen. Der Bereitschaftsdienst wäre damit eine einzige große Praxis, betrieben von der KV. Abgesehen von der Sozialversicherungspflicht stellt sich der KVHB eine weitere Frage: Woher sollten die angestellten Ärzte bei dem grassierenden Ärztemangel überhaupt kommen? Im Übrigen wäre die Lösung teuer, die KVHB rechnet mit rund 1,5 Millionen Euro extra.
Auch die Möglichkeit, in Bereitschaftsdienstregionen aufzuteilen und dort die Dienste reihum an die Vertragsärzte in ihren Praxen zu verteilen, fand bei der VV keinen Anklang. Zwar ist dies eine eindeutig nicht-sozialversicherungspflichtige Variante. „Aber da will niemand hin“, sagt Fox, „schon deshalb nicht, weil diese Variante für die Patienten ein Desaster wäre.“
Vorhandene Strukturen sollen im Kern erhalten bleiben
Schließlich hat sich die KVHB für ein sogenanntes Konkretisierungsmodell entschieden, um die Zahlung von Sozialbeiträgen für die Arbeit von Bereitschaftsdienstärzten zu vermeiden. Es bedeutet im Kern, dass die Bereitschaftsdienststrukturen im Land Bremen erhalten bleiben. Aber an einigen Stellen will die KVHB die Regelung anpassen. So will sie das Vergütungsmodell ändern.
Bisher wird der Bereitschaftsdienst über eine Grundpauschale und Fallpauschalen vergütet. Zukünftig soll nur noch nach Fallpauschalen vergütet werden. Zugleich sollen die Bereitschaftsdienstärzte der KV Geld zahlen, etwa für die Benutzung der Räume und Geräte, für Personal oder Taxifahrten für Hausbesuche.
„Auf diese Art und Weise wird für die Bereitschaftsdienstärzte ein wirtschaftliches Risiko dargestellt, weshalb die teilnehmenden Ärzte nach unserer Auffassung nicht sozialversicherungspflichtig werden“, so Fox.
Tatsächlich würde das System mit einem gewissen wirtschaftlichen Risiko funktionieren: Die diensthabenden Ärzte können wegen dem Fehlen der Grundpauschale einen einträglichen Dienst mit vielen Patienten erwischen oder einen mageren. Ob das genügt, auf Sozialversicherungsbeiträge zu verzichten, soll die Rentenversicherung nun in einem Statusfeststellungsverfahren ermitteln. (cben)
BU: Nach dem Bundessozialgerichtsurteil zum Bereitschaftsdienst suchen alle KVen nach Lösungen für eine Neuorganisation.