NEUE AMBULANTE THERAPIEOPTION BEI KNORPELSCHÄDEN
Die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) kann bei Knorpeldefekten des Kniegelenks künftig als ambulante Therapie eingesetzt werden. Allerdings nur bei Defekten mit Schweregrad 3 und 4.
Berlin. GKV-Patienten mit schweren Knorpelschäden am Kniegelenk steht künftig eine neue Therapie zum Wiederaufbau des Gelenkknorpels in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Bei der Therapie handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI).
Der G-BA konnte die neue Leistung aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt hätten. Umstritten ist die Regelung gleichwohl – und zwar zwischen den Patientenvertretern und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der einen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf der anderen Seite, wie die Diskussion am Donnerstag im Ausschuss zeigte.
Kritik: Ausschließlich Klinikdaten
Patientenvertreter Jürgen Clausen wandte ein, die vorliegenden Daten zu dem Eingriff stammten ausschließlich aus stationären Settings, weshalb man über den Nutzen des Eingriffs im ambulanten Sektor zu wenig sagen könne.
Deshalb hätten sich auch alle Fachgesellschaften in ihren Stellungnahmen gegen den Eingriff in der ambulanten Versorgung ausgesprochen. Zudem sei in der ambulanten Versorgung eine spezielle Gang- und Verhaltensschulung nach dem Eingriff schwierig. Aus Gründen der Patientensicherheit lehne er die Implantation als ambulante Leistung also ab, so Clausen.
Auch die DKG wollte festlegen, dass die Knorpelzellen zwar ambulant und belegärztlich entnommen werden, jedoch ausschließlich belegärztlich stationär implantiert werden sollen.
KBV-Chef brach Lanze für ambulante Versorgung
Anders der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen. In der Versorgungsrealität werde ein Großteil der Eingriffe zwar stationär vorgenommen, warb Gassen in der Sitzung für den Beschluss. „Das ist aber kein Grund, den Eingriff nicht auch ambulant durchzuführen“, sagte Gassen.
Dr. Bernhard Egger vom GKV-SV verwies darauf, dass es dem behandelnden Arzt obliege, zu prüfen, ob der Eingriff stationär oder im Einzelfall ambulant vorgenommen werden solle. Schließlich gebe es einen relevanten Anteil, den man ambulant machen könne. Eine Qualitätssicherungsvereinbarung solle dann für die Patientensicherheit auch im ambulanten Setting sorgen.
Bei der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) wird dem Knorpel Gewebe entnommen, im Labor kultiviert und danach auf eine Trägermatrix aufgetragen, die schließlich im Bereich des Knorpeldefekts befestigt wird.
M-ACI ambulante Option bei Schweregrad 3 oder 4
Die M-ACI könne als neue ambulante Therapieoption bei Knorpeldefekten des Kniegelenks eingesetzt werden, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat, so der G-BA. Die M-ACI gilt als dritte Generation des ACI-Verfahrens.
Da in der Bewertung der ersten beiden Generationen „weder der Nutzen der Methoden noch das Potenzial als erforderliche Behandlungsalternative festgestellt werden konnte, hat der G-BA diese Verfahren im Gegensatz zur M-ACI als stationäre Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen“, erläuterte der Ausschuss.
Allerdings muss der Bewertungsausschuss noch über die Höhe der ärztlichen Vergütung entscheiden und die entsprechenden EBM-Ziffern festlegen. Dazu habe er sechs Monate nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses Zeit, so der Gemeinsame Bundesausschuss. (cben)