MVZ-DEBATTE: PAROLE HEUSCHRECKE!
Dass die kampagnenführenden Kammern und KVen im Kampf gegen MVZ-Investoren das „Patientenwohl“ instrumentalisieren – wer hätte ernsthaft daran gezweifelt. Nun lässt es sich auch beweisen: In einer kürzlich veröffentlichten Studie legt der Nürnberger Gesundheitsökonom Frank-Ulrich Fricke dar, dass anhand vertragsärztlicher Honoraranforderungen „Rosinenpicker“ jederzeit zu identifizieren und gezielt zu sanktionieren wären. Und warum machen die KVen es dann nicht? Weil es ihnen gar nicht darum geht, Raser und Falschparker aus dem EBM-Verkehr zu ziehen, sondern Konkurrenten zu verdrängen.
Die Auftraggeber o. a. Studie, der Laborverband ALM und der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV), haben alles richtig gemacht: Erst vor einem Jahr bei dem Staatsrechtler Martin Burgi ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten MVZ-Reformvorschläge (von Bundesländern und BÄK) bestellt („überwiegend problematisch“). Und jetzt den Nachweis hinterhergeschoben, dass Anbieterkontrollen prinzipiell möglich sind – und deshalb tiefergehende Eingriffe in die Berufsfreiheit unnötig. Damit sind die Interessenvertreter der MVZ-Investoren optimal auf etwaige parlamentarische Anhörungsroutine vorbereitet.
Lieber nicht so genau wissen
Bei der Gelegenheit könnten die KV-Abgesandten gleich zur Rede gestellt werden, ob sie ihren sozialrechtlichen Prüfpflichten denn nicht nachkommen? Oder ob sie es lieber nicht so genau wissen wollen – um ihre Pauschalattacken gegen skrupellos Mehrwert akkumulierende Trustmedizin ungebremst weiter reiten zu können? Denn mit konkreten Einzelfällen lässt sich kein gesetzgeberischer Markteingriff zulasten der zweitgrößten Gruppe im MVZ-Geschäft, der Klinikträger, rechtfertigen.
Dazu bedarf es vielmehr einer strukturellen Bedrohung. Die es nicht gibt. Kammern und KVen bedienen sich deshalb der Assoziationskette „Investoren, Profitinteresse, Patientenwohlgefährdung“. Und suggerieren damit das Ganze in Schieflage: bereits durch bloße Teilnehmerschaft investierten Kapitals an der ambulanten Versorgung. Parole Heuschrecke! So geht Scheinevidenz. Die weißen Ritter des Patientenwohls wissen mit vereinzelten schwarzen Abrechnungs-Schafen nichts anzufangen. Und wer nicht alles im politischen Berlin – und mit welcher Willfährigkeit! – vor den Karren dieser Scheinevidenz sich hat spannen lassen.
Überraschend moderate Töne aus der KBV
Unterdessen kommen von unerwarteter Seite Signale zugunsten einer Versachlichung der Debatte. Bei einem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss soll vorige Woche KBV-Chef Andreas Gassen konzediert haben, es gebe keine Anhaltspunkte, dass MVZ schlechtere Versorgungsleistungen erbrächten. Laut Bundestags-Mitteilung „riet Gassen von einer stark regulativen Gesetzgebung ab, die womöglich vor Gerichten nicht standhalten könnte“.
Hisst da ein Traditionalist die weiße Fahne? Oder hat die KBV – um die Reihen zu schließen – nur so lange wie möglich mit der Einsicht hinterm Berg gehalten, dass es der Sicherstellungsauftrag geradezu verbietet, leistungsbereiten MVZ-Trägern Steine in den Weg zu legen? Heute Kapazitäten zu beschneiden, die man morgen aus eigener Kraft nicht auffüllen kann, ist unintelligent. Der Angst vor Strukturwandel, Konzentrationsbewegungen und Mitbewerbern, die eines Tages vielleicht in erheblich besserer Verfassung sind, Selektivverträge abzuschließen, als freiberuflich geführte Kleinstbetriebe, wird man sich auf andere Weise stellen müssen.
