Krankenkassen müssen propriozeptive Einlagen nicht bezahlen
Kassel. Gesetzlich Krankenversicherte mit einer muskulären Dysbalance in einem Fuß können keine propriozeptiven Einlagen auf Kosten der Kasse beanspruchen. Denn bei diesem ärztlich verordneten therapeutischen Hilfsmittel zur Verbesserung der Bewegungskoordination handelt es sich um eine neue Behandlungsmethode, die noch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlen wurde, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Geklagt hatte eine im Jahr 2002 geborene gesetzlich Krankenversicherte, bei der eine muskuläre Dysbalance und eine Außenrotation des linken Fußes besteht. Ihr behandelnder Orthopäde hatte ihr ein Paar propriozeptiver Einlagen in Sonderanfertigung verschrieben, die die Störung der Bewegungskoordination verbessern sollten. Dies bestätigte das BSG. Der Einsatz dieser propriozeptiven Einlagen sei untrennbar mit einer ärztlich verantworteten therapeutischen Krankenbehandlung verbunden. Es handele sich damit um eine Behandlungsmethode, „die bei einem bestimmten Krankheitsbild systematisch angewandt werden soll und auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlungskonzepts … ausgerichtet ist“.
In solch einem Fall müsse der G-BA das therapeutische Hilfsmittel bewerten und eine Empfehlung aussprechen, damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen können. Daran fehle es. Nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse ist der medizinische Nutzen der sensomotorischen Einlagen bislang nicht nachgewiesen. (fl)
Bundessozialgericht, Az.: B 3 KR 12/23 R
Quelle: Ärzte Zeitung - Springer Medizin Verlag GmbH