KBV UND GKV-SPITZENVERBAND EINIGEN SICH: TI-ANWENDUNGEN - NEUE PAUSCHALEN FÜR ÄRZTE
Damit ePA und E-Rezept eingesetzt werden können, müssen Ärzte die Praxis-IT anpassen. Nun wurde die Finanzierungsvereinbarung angepasst.
Berlin. Kurz vor dem flächendeckenden Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung geeinigt. Außerdem wurden die Erstattungsbeträge für zusätzliche stationäre Kartenterminals angepasst. Das hat die KBV mitgeteilt. Der Einigung vorausgegangen waren demnach Entscheidungen des Bundesschiedsamtes, da sich die Verhandlungspartner zunächst nicht auf eine Anpassung der Vereinbarung einigen konnten. Die Vereinbarungen umfassen die folgenden Punkte:
- Stationäre Kartenterminals: Für zusätzliche stationäre Kartenterminals, die Ärzte für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan (eMP) in den Behandlungsräumen notwendig sind, erhalten Praxen nun 595 Euro – 60 Euro mehr als bisher. Die höhere Pauschale kann laut KBV-Mitteilung für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 gekauft wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Zusatzpauschale NFDM/eMP in Höhe von 60 Euro ausgelaufen. Der Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal ergibt sich je angefangener 625 Betriebsstättenfälle.
- ePA-Konnektor-Update: Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte brauchen Ärzte zwingend eine Aktualisierung ihres Konnektors. Für das Update zum ePA-Konnektor erhalten sie eine Technikpauschale in Höhe von 400 Euro. Derzeit ist jedoch noch kein ePA-Konnektor-Update auf dem Markt erhältlich. Einige Anbieter befinden sich jedoch im Feldtest. Im Anschluss daran wird die Zulassung durch die gematik als Betreibergesellschaft der TI erwartet.
- PVS-Modul: Zusätzlich zum Konnektor-Update ist für die Nutzung der ePA ein entsprechendes Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig. Die ePA-Integrationspauschale für die PVS-Anpassung beträgt 150 Euro. Für die für das E-Rezept notwendige PVS-Anpassung erhalten Ärzte 120 Euro.
- Die Betriebskostenpauschalen für das E-Rezept betragen 1 Euro/Quartal; für die ePA 4,50 Euro/Quartal.
Mit den Neuregelungen erhalten Ärzte laut KBV auch ohne persönlichen Patienten-Kontakt die Konnektor-Update-Pauschale für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und den elektronischen Medikationsplan, und zwar rückwirkend zum 1. Oktober 2020 (530 Euro). Auch die neuen Pauschalen für das ePA-Update und die Einbindung in das PVS werden sie demnach abrechnen können.