IMPFSKEPSIS BEI MITARBEITERN: WAS PRAXISINHABER TUN KÖNNEN, WENN MFA DIE CORONA-IMPFUNG ABLEHNEN
Sagen MFA Nein zur Corona-Impfung, sind die Arbeitgeber an der Reihe Lösungen zu finden. Eine Kündigung ist jedenfalls der letzte Schritt. Die „Ärzte Zeitung“ zeigt, welche vorher kommen sollten.
Die Bedenken gegen die Corona-Impfung machen auch vor medizinischem Personal nicht Halt. Ärzten, deren MFA sich trotz Angebots nicht gegen das Virus impfen lassen wollen, sind arbeitsrechtlich allerdings die Hände gebunden. „Im Bereich des Arbeitsschutzes ist eine Immunisierung gegenüber Infektionskrankheiten nach derzeitiger Rechtslage für die Beschäftigten freiwillig“, erklärt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Das sieht auch Rechtsanwalt Dr. Florian Langenbucher so: „Der Arbeitgeber kann nicht unmittelbar anordnen, dass eine Impfung stattfindet.“ Entsprechend schwierig sei das Aussprechen einer Kündigung wegen Nicht-Impfens. „Die Kündigung ist immer das letzte Mittel“, betont Langenbucher.
Kündigung denkbar in bestimmten Fällen
In Bereichen mit hoher Infektionsgefahr, etwa mit direktem Patientenkontakt, könnte das Risiko, das von nicht geimpften Mitarbeitern ausgeht, auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben: „In diesem Fall ist es durchaus denkbar, dass der Ausspruch einer ordentlichen personenbedingten Kündigung infrage kommt“, erläutert der Rechtsexperte.
Aber auch das sei nicht ohne Weiteres möglich. Vor einer Beendigungskündigung müsse der Arbeitgeber im Einzelfall prüfen, ob eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes, eine Versetzung oder eine Änderungskündigung möglich sei. Heißt: Nur wenn durch Umgestaltungs- oder Versetzungsmaßnahmen die hohe Infektionsgefahr nicht eingedämmt werden kann, könnte eine Kündigung im Einzelfall möglich sein.
Persönliche Schutzkleidung könnte an dieser Stelle aber bereits notwendige Abhilfe schaffen. „Auch wenn die COVID-19-Impfungen einen Meilenstein in der Pandemiebekämpfung bedeuten, sind weiterhin Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen“, betont die BGW.
Aufklärungsarbeit kann doppelt lohnen
Wenn sich einzelne MFA nicht impfen lassen wollen, gelte es laut Verband medizinischer Fachberufe (VmF) insbesondere den Dialog zu suchen: „Ärzt*innen und MFA sollten miteinander reden, denn häufig fehlt es an Aufklärung über Wirkung und Nebenwirkungen der Impfung gegen COVID-19.
Dabei sollte auch über die verschiedenen Impfstoffe gesprochen werden. Im Übrigen können nur informierte und überzeugte MFA die Patient*innen bei den geplanten Impfungen in den Arztpraxen für die Impfung gegen COVID-19 informieren. Die Investition in die Aufklärung lohnt sich daher doppelt.“
Versetzung ist eine Option
Sollte eine MFA ihre Skepsis dennoch nicht ablegen, müssten Lösungen für das gesamte Praxisteam gesucht werden: „Man könnte analog dem Einsatz von MFA, die selbst der COVID-19-Risikogruppe angehören, Möglichkeiten der Versetzung in andere Arbeitsbereiche oder die Möglichkeit des mobilen Arbeitens schaffen. Am besten lassen sich diese Lösungen gemeinsam im Team finden.“
Der Verband spricht sich ingesamt gegen eine Corona-Impfpflicht aus. „Ob man aufgrund der besonderen Situation der Pandemie möglicherweise aus der allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflicht eine Impfpflicht herleiten kann, werden im Einzelfall die Arbeitsgerichte entscheiden müssen. Dabei ist immer das Interesse der Arbeitgeberseite an der Impfung der Mitarbeiter*innen gegen das Interesse dieser Mitarbeiter*innen an der Wahrung ihrer/seiner Intimsphäre und körperlichen Unversehrtheit abzuwägen“, betont der VmF. (mu)