Honorarverhandlungen
KBV und GKV-Spitzenverband einig: Orientierungspunktwert steigt um 2,8 Prozent
Berlin. Der Orientierungswert zur Berechnung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen steigt im kommenden Jahr um 2,8 Prozent. Der Orientierungswert für 2026 erreicht damit 12,7404 Cent, aktuell liegt er bei 12,3934 Cent.
Darauf haben sich Verhandlerinnen und Verhandler von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands am Mittwochmittag geeinigt. Die Verhandlungen hatten am 19. August begonnen.
„Das ist das befürchtete, schlechte Ergebnis“, sagte der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Dr. Markus Beier in einer ersten Reaktion der Ärzte Zeitung. Beier verwies auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, das kürzlich vorgerechnet habe, dass der Reinertrag in den Praxen allein von 2022 auf 2023 um knapp sechs Prozent gesunken sei. „Auf diese Entwicklung reagiert die Selbstverwaltung nun mit einer Anpassung des Orientierungspunktwerts um 2,8 Prozent“, sagte Beier.
Markus Beier: Wegbrechende ambulante Strukturen
Es sei allen klar, dass die Finanzlage der Kassen angespannt sei. Umso wichtigre sei es zu schauen, in welchen Bereichen viel Geld ausgegeben werde und Einsparungen möglich seien. Die Hausarztpraxen seien sicherlich nicht die Kostentreiber. Beier warnte in diesem Zusammenhang vor steigenden Kosten für die Kassen aufgrund von mehr Hospitalisierungen im Zuge wegbrechender ambulanter Versorgungsstrukturen.
Der Verhandlungsführer der Vertragsärzte- und psychotherapeuten, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, nannte das Ergebnis einen „Kompromiss unter schwierigen Rahmenbedingungen“.
Die Entwicklung des EBM-Punktwerts
So hat sich seit 2013 der Orientierungswert entwickelt. Angegeben ist jeweils das entsprechende Plus in Prozent.
| Jahr | Punktwert in Ct. | Plus in % |
| 2026 | 12,7404 Ct. | 2,80 % |
| 2025 | 12,3934 Ct. | 3,85 % |
| 2024 | 11,9339 Ct. | 3,85 % |
| 2023 | 11,4915 Ct. | 2,00 % |
| 2022 | 11,2662 Ct. | 1,27 % |
| 2021 | 11,1244 Ct. | 1,25 % |
| 2020 | 10,9871 Ct. | 1,52 % |
| 2019 | 10,8226 Ct. | 1,58 % |
| 2018 | 10,6543 Ct. | 1,18 % |
| 2017 | 10,5300 Ct. | 0,90 % |
| 2016 | 10,4361 Ct. | 1,60 % |
| 2015 | 10,2718 Ct. | 1,40 % |
| 2014 | 10,1300 Ct. | 1,30 % |
| 2013 | 10,0000 Ct. | 0,00 % |
Tabelle: Ärzte Zeitung; nös/ths Quelle: KBV
Beide Seiten hätten damit Verantwortung übernommen. Die Einigung sende ein klares Signal an die Politik, dass die Selbstverwaltung aktiv und auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen handlungsfähig sei, sagte Gassen.
Gassen: Beide Seiten haben Verantwortung übernommen
Die Stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Stefanie Stoff-Ahnis nannte den Honoraranstieg „angemessen und fair“. Das Ergebnis berücksichtige sowohl die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen als auch die Ausgaben der Arztpraxen.
Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten könnten im kommenden Jahr voraussichtlich mit rund 52 Milliarden Euro rechnen, so Stoff-Ahnis.
GKV-Spitzenverband und KBV weisen in ihrer Mitteilung darauf hin, dass die Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten seit der Festlegung für den Orientierungswert 2025 regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, „um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten“. (af)
Quelle: Ärzte Zeitung - Springer Medizin Verlag GmbH
