GOÄ-Novelle: Ärztetag gibt grünes Licht für die nächsten Reformschritte
Mit sehr deutlicher Mehrheit hat der 120. Deutsche Ärztetag dem bisher vorliegende Reformkonzept für eine neue GOÄ zugestimmt. Und den Verhandlungsführern der BÄK das Vertrauen für die Fortsetzung des Reformprozesses ausgesprochen.
FREIBURG. Zumindest an den Ärzten wird eine GOÄ-Reform nicht mehr scheitern. Nach fast dreistündigen Beratungen hat der Deutsche Ärztetag den bisherigen Verhandlungsstand gebilligt. Bis zum Sommer soll auf der Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen und Abstimmung mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften die Bepreisung der insgesamt 5300 Leistungsziffern erfolgen.
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Dieses Forderungspaket der Ärzteseite ist die Basis für die Preisverhandlungen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe, die bis zum Jahresende abgeschlossen sein und dann als Konsensmodell dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden sollen. Ausdrücklich verzichteten die Ärztetags-Delegierten auf die Einberufung eines Sonder-Ärztetages und damit auf eine Ratifizierung des mit der PKV und Beihilfe konsentierten Reformentwurfs. Erneut hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bei der Eröffnung des Ärztetages die Novellierung der GOÄ zugesagt (wir berichteten).
Insgesamt hat der Gebührenordnungsausschuss der Bundesärztekammer nach Angaben seines Vorsitzenden Dr. Klaus Reinhardt in 34 Sitzungen mit Berufsverbänden 2600 Änderungsvorschläge zum Teil gravierender Art beraten und konsentiert. Ferner wurden 670 neue Zuschläge definiert, in denen Erschwernisse der Leistungserbringungen beschrieben werden; sie sollen den bisherigen Multiplikator ersetzen. Der Preiseffekt der neuen GOÄ soll bei 5,8 Prozent liegen. Dieser Steigerungssatz definiere das Budget, so Reinhardt.
Ferner hat der Ärztetag am Freitag in den Grundzügen dem von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer in den vergangenen Jahren entwickelten Konzept für eine neue Musterweiterbildungsordnung zugestimmt. Diese Reform wird voraussichtlich vom Ärztetag 2018 verabschiedet. Neu daran ist, dass alle Inhalte vorab mit den Landesärztekammern abgestimmt sind und daher schnell rechtswirksam werden können. Inhaltlich stellt das neue Konzept vom Zeitbezug der Weiterbildungsabschnitte auf erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ab.