Gesetzliche Unfallversicherung
UV-GOÄ WIRD ZUM JAHRESWECHSEL ERWEITERT
Berlin. In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es ab Januar 2025 eine Reihe neuer Leistungen, wie die KBV informiert. So werden zahlreiche ärztliche Bescheinigungen vergütet. Auch das Ausstellen von Verordnungen können Ärzte abrechnen. Darauf hat sich die KBV mit der gesetzlichen Unfallversicherung geeinigt.
Für Bescheinigungen und Verordnungen, zum Beispiel für häusliche Krankenpflege, rechnen Ärzte ab Januar die Gebührennummer 143 der Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) ab. Bislang konnte die Nummer nur für das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angesetzt werden. Künftig ist dies nun auch für zahlreiche andere Bescheinigungen und Verordnungen möglich.
Die Gebührennummer 143 wird mit 3,53 Euro je Bescheinigung oder Verordnung vergütet. Sie kann je Patient maximal dreimal pro Behandlungstag abgerechnet werden.
Mit Blick auf die Einführung der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) wird die Nummer 180 (5 Euro) in die UV-GOÄ aufgenommen. Ärzte können sie in der Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung einmal im Quartal abrechnen, wenn sie Dokumente wie Arztbriefe oder einen Unfallbericht in die ePA einstellen.
Neue Leistung zur Vakuumversiegelungstherapie
Erstmalig hinzugekommen ist zudem die Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie. Das medizinische Verfahren kann zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung berechnet werden, wenn bei wund- oder patientenspezifischen Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist.
Ärztinnen und Ärzte wählen entweder die Gesamtpauschale (Nummer 2018) oder rechnen die Nummern 2019 und 2020 für die Erstanlage beziehungsweise den Wechsel der Vakuumsversiegelung ab. (eb)