FORTBILDUNGSPFLICHT: EIN QUARTAL AUFSCHUB FÜR CME-PUNKTENACHWEIS
Corona macht‘s möglich: Da derzeit keine Präsenzfortbildungen stattfinden, gewährt die KBV Vertragsärzten eine Verlängerung des Nachweises der 250 gesammelten CME-Punkte.
In der gegenwärtigen Corona-Pandemie läuft es bei Ärzten alles andere als Business as usual. Daher hat nun das Bundesgesundheitsministerium einer Bitte der KBV stattgegeben, die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert.
Wie die KBV mitteilt, gilt die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen. Laut Qualitätsbericht 2019 der KBV sind im Prüfjahr 2018 insgesamt 98,15 Prozent der stichprobenhaft untersuchten Ärzte ihrer CME-Nachweispflicht fristgemäß nachgekommen.
Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. (maw)