ERFAHRUNGSBERICHTE: EPA IST KEIN PROBLEM IN DER ARZTPRAXIS, WENN...
In einer gematik-Veranstaltung haben Ärzte und eine Praxisangestellte von ihren Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte berichtet – und Tipps gegeben, die den ePA-Start erleichtern könnten.
Berlin. Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt Ärzten und ihrem Praxispersonal deutliche Erleichterungen im Alltag – wenn sie denn einmal eingerichtet ist. Bis dahin ist neben der technischen Einrichtung auch viel Aufklärungsarbeit gefragt. Das zeigen erste Anwendungsfälle aus dem Feldtest. In einer Online-Informationsveranstaltung der gematik am Mittwochabend berichteten ein Berliner Klinikarzt, ein Allgemeinmediziner mit eigener Praxis in Nordrhein-Westfalen, eine Praxismitarbeiterin aus Berlin und ein IT-Dienstleister vor Ort von ihren ersten Erfahrungen mit der ePA.
Insgesamt betonten die Teilnehmenden am Feldtest den Nutzen der ePA. Hausarzt Andreas C. große Bockhorn: „Die ePA erleichtert die Arbeit, weil die Patienten und ich nicht nur während der Sprechstunde Zugriff darauf habe.“ So sei es beispielsweise mögliche Befunde und Labordaten auch außerhalb der Sprechzeiten noch einzupflegen. Patienten könnten außerdem beispielsweise Arztbriefe anderer Kollegen in ihre ePA stellen, worauf er dann auch Zugriff habe. „Ich habe die Erwartung in die Zukunft, dass unsere Arbeit mehr und mehr erleichtert wird.“ Auch eine Praxismitarbeiterin berichtete im Laufe der Veranstaltung von einer „enormen Arbeitsentlastung für Medizinische Fachangestellte“. Grund sei, dass Befunde und Arztbriefe nicht mehr mühsam hin und her gefaxt werden müssten.
Herausforderungen und Lösungen
Trotzdem lief nicht alles problemfrei. Diese Herausforderungen sind den Teilnehmenden am Feldtest begegnet und so sind sie damit umgegangen:
- Aufklärungsarbeit: Die ersten Hürden begegneten Dr. Stephan Vinzelberg, der am Sana Klinikum in Berlin arbeitet, noch bevor die ePA überhaupt zum Einsatz kommen konnte. Zunächst sei viel Aufklärungsarbeit notwendig gewesen, um überhaupt Patienten für das Pilotprojekt zu gewinnen. Als hilfreich für die Patienten hätten sich laut Vinzelberg Flyer der Krankenkassen erwiesen, in denen zentrale Fragen zur Einrichtung der App beantworten würden. Das Klinikum hätte darüber hinaus eigenes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, in dem unter anderem ein QR-Code abgedruckt war. Über diesen gelangen die Patienten auf die Internetseite der gematik mit Informationen zur ePA. „Die Bevölkerung braucht ausreichende Informationen, damit nicht unbegründete Ängste entstehen“, so Vinzelberg in der Veranstaltung. Aber: Ärzte stehen nicht in der Informationspflicht. Laut Gesetz obliegt die Pflicht zur Aufklärung der Versicherten bei den Krankenkassen. Diese hatten zuletzt betont, ihre Informationskampagnen nach und nach hochzufahren – wenn die Arztpraxen mehrheitlich auch technisch in der Lage seien, die ePA auszulesen und zu befüllen.
So steht es im Gesetz
„Die Krankenkassen haben den Versicherten, bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte anbieten, umfassendes, geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.“ (§343 SGB V)
- Praxis-EDV: Auch auf der technischen Seite machten die Referierenden Schwachstellen aus. Gerade zu Beginn des Feldtests hätte es noch Probleme mit dem Praxisverwaltungssystem und den Konnektoren gegeben, so große Bockhorn. Inzwischen aber liefe das weitestgehend reibungslos. Die gematik als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur wies darauf hin, dass inzwischen alle Konnektoren die Zulassung für das ePA-Update erhalten hätten. Auch die ePA-Module für zahlreiche Praxisverwaltungssysteme seien inzwischen zugelassen, sodass Ärzte die entsprechenden Updates einspielen lassen können.
- Befüllung der ePA: Zwar habe es beim Befüllen der ePA „in der Regel“ keine Probleme gegeben, dennoch habe sich im Sana Klinikum in Berlin ein Testlauf bewährt, wie Vinzelberg berichtet. Dort habe man im Rahmen eines Testlaufs erst einmal nur einen Lageplan in die ePA geladen, um zu schauen, ob und wie es funktioniert. „Wenn man das erst mit medizinischen Dokumenten macht, kann es zu spät sein“, so Vinzelberg. Die Berechtigung zum Hochladen von Daten haben – sofern der Versicherte die Berechtigung erteilt – behandelnde Ärzte, die Krankenkasse und der Versicherte selbst.
- Kartenterminal und Auffindbarkeit der Praxis: Damit in der Praxis die ePA eines Patienten aufgerufen werden kann, muss dieser die Zugriffsberechtigung erteilen. Dies kann entweder durch Eingabe seiner PIN geschehen oder über die App, wie die gematik am Mittwochabend verdeutlicht. Ein IT-Dienstleister riet Ärzten im Rahmen der Veranstaltung dazu, ein Patientenkartenterminal bestenfalls so aufzustellen, dass es für die Patienten leicht zugänglich und an einer Stelle positioniert ist, wo sie in Ruhe ihren PIN raussuchen und eingeben können. Er wies außerdem darauf hin, dass Praxen überprüfen sollten, ob und wie sie über das elektronische Adressbuch auffindbar seien. Die Daten darin sollten aktuell sein, andernfalls könnten Patienten die Praxis in der App nicht auffinden und entsprechend auch keine Zugriffsberechtigung erteilen. Die gematik wies darauf hin, dass Zugriffsberechtigungen institutionsbasiert sind – alle Personen, die am Praxisablauf beteiligt sind, dürfen Daten in die ePA einstellen.
- Virenscanner: Der Dienstleister betonte weiter, dass unbedingt an jedem Arbeitsplatz in der Praxis ein Virenscanner aktiv sein muss. Grund ist, dass Ärzte Dokumente aus der ePA herunterladen müssen, um diese zu öffnen. Da diese Dokumente verschlüsselt in die ePA gelangen, können sie dort auch nicht auf Viren geprüft werden. Entsprechend riskant sei der Download ohne Virenscanner am Arbeitsplatz.