EBM-Nummern für TSS-Vermittlung stehen fest
Die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) in der Praxis wird immer konkreter: Jetzt stehen auch die Gebührenziffern für die extrabudgetäre Vergütung von Vermittlungsfällen der Terminservicestellen fest.
BERLIN. Nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassen die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Juli weiter konkretisiert hatten, stehen nun auch die zusätzlichen Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) fest.
Die neuen Positionen können Vertragsärzte ab 1. September bei Vermittlungsfällen durch die Terminservicestellen (TSS) und bei der Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch den Hausarzt ansetzen, damit die Fälle extrabudgetär vergütet werden. Die Zuschläge werden je nach Schnelligkeit der Terminvergabe gestaffelt gezahlt.
Die offiziellen Beschlüsse seien zwar noch nicht gefallen, aber die Informationen würden bereits veröffentlicht, um den Praxis-EDV-Häusern die Möglichkeit zu geben, die Programmierarbeiten für ein Sonder-Update zum 1. September rechtzeitig abzuschließen, so die KBV.
Neue GOP für HA-Vermittlungsfall
Für die Terminvermittlung durch den Hausarzt bei einem Facharzt wird ab September die GOP 03008 als Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000 in den EBM aufgenommen (für Kinderärzte zur GOP 04000 entsprechend die 04008). Die Ziffer ist mit 93 Punkten bewertet und wird zum aktuellen Orientierungswert mit 10,07 Euro vergütet.
Der Zuschlag ist jedoch nur berechnungsfähig, wenn der Termin innerhalb von vier Kalendertagen nach der Behandlungsnotwendigkeit liegt. Wichtig: Als erster Zähltag gilt der Tag nach dem Patientenkontakt mit der TSS.
Neue GOP ab 1. September:
· GOP 03008 für Vermittlung eines Facharzttermins: Der Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000 wird mit 10,07 Euro vergütet (93 Punkte) und gilt für Hausärzte, die innerhalb von vier Tagen einen Termin beim Facharzt vermitteln.
· GOP 03010 für Behandlung eines TSS-Patienten beim Hausarzt: Diese „Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung“ ist je nach Schnelligkeit der Terminvergabe gestaffelt in Zuschläge in Höhe von 20, 30 und 50 Prozent. Für die korrekte Berechnung wird ein zusätzlicher Buchstabe angefügt (A, B, C oder D).
Der Zuschlag kann mehrfach berechnet werden, wenn der Hausarzt im selben Quartal zu unterschiedlichen Arztgruppen vermittelt – jedoch nicht, wenn der Patient im laufenden Quartal beim gleichen Facharzt bereits behandelt wurde.
Zudem muss bei der Abrechnung die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis angegeben werden, an die der Patient vermittelt wurde. Wer mehr als 15 Prozent der Patienten dringlich zum Facharzt vermittelt, gilt als auffällig und könnte geprüft werden. Die Kennzeichnung des Falles beim Facharzt erfolgt als „HA-Vermittlungsfall“.
Besondere Markierung von TSS-Fall
Die GOP 03010 indessen setzen Hausärzte ab September als „Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung“ an, wenn ein Patient in der Praxis auf Vermittlung der TSS einen Termin erhält (Kinderärzte analog die 04010). Die Zusatzpauschale gibt es in den meisten fachärztlichen EBM-Kapiteln.
Meist wird jeweils die XX228 für die TSS-Fälle angesetzt, bei Augenärzten zum Beispiel GOP 06228, bei Frauenärzten 08228. Schmerzmediziner, außer der Reihe, setzen die GOP 30705 an, auch für Schwerpunktinternisten (Kapitel 13) gibt es eine eigene Systematik.
Um die Zuschläge von 20, 30 oder 50 Prozent korrekt zu bekommen, wird in Zukunft ein zusätzlicher Buchstabe an die jeweilige GOP angehängt, so die KBV: Den Buchstaben „B“ geben Ärzte an, wenn der TSS-Termin innerhalb von acht Tagen zustande kam. Es gibt dann einen Zuschlag von 50 Prozent. Mit „C“ wird die neue GOP bei einer Wartezeit von neun bis 14 Tagen (30 Prozent Zuschlag) gekennzeichnet, mit „D“ bei 15 bis 35 Tagen (20 Prozent).
Der Buchstabe A (TSS Akutfall) wird dann zugesetzt, wenn der Patient innerhalb von 24 Stunden den Termin erhält. Diese Regelung greift aber erst voraussichtlich ab Januar 2020. Der konkrete Zuschlag wird dann automatisch vom Praxisverwaltungssystem berechnet, das die GOP der korrekten altersgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale zuordnet.
TSS-Terminvermittlung noch wenig nachgefragt
Haus- und Fachärzte kennzeichnen die Fälle, die von der TSS kommen, als „TSS-Terminfall“. Damit wird die extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen gesichert, die im jeweiligen Fall erbracht werden. Für Hausärzte ist diese extrabudgetäre Vergütung natürlich nur dann interessant, wenn sie überhaupt einem Budget unterliegen. In Bayern und Baden-Württemberg etwa erhalten Hausärzte alle Leistungen voll bezahlt.
Die Terminservicestellen teilen laut KBV den Ärzten ab 1. September den Tag mit, an dem sich der Patient an die TSS gewandt hat. So wüssten sie, wie schnell der Termin vermittelt wurde und mit welchem Buchstaben sie die neue Zuschlags-GOP kennzeichnen müssen.
Das Angebot der TSS-Terminvermittlung beim Hausarzt wird seit Inkrafttreten der Regelung am 11. Mai dieses Jahres von Patienten jedoch noch wenig genutzt. So kamen etwa in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der beiden dort zuständigen KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe bislang insgesamt 19 Termine beim Hausarzt zustande.