DIGITALE ARZT-KOMMUNIKATION: GEMATIK ENTWICKELT SPIELREGELN FÜR MESSENGERDIENSTE
Messengerdienst für Ärzte sind bereits auf dem Markt: Nun soll ein Standard kommen, der Interoperabilität zwischen Anbietern gewährleistet.
Berlin. Messengerdienste sind aus dem Alltag vieler Menschen längst nicht mehr wegzudenken. Auch im Gesundheitswesen kann der praktische, kurze Kommunikationsweg von Vorteil sein – wenn sich an die Spielregeln rund um Datenschutz und Datensicherheit gehalten wird.
Die gematik als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur hat am Mittwoch bekanntgegeben, „neue einheitliche Standards für einen sicheren, leistungsfähigen und vielseitig einsetzbaren, dabei sektorenübergreifenden Messenger-Dienst“ entwickeln zu wollen. Der Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger) soll die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ergänzen und ist ausgelegt als schnelle und asynchrone Ad-hoc-Kommunikation mit Kurznachrichten. „Der Bedarf nach einer schnellen und sicheren Kommunikation ist groß“, erklärt Eric Grey, Produktmanager für den TI-Messenger bei der gematik.
Angebote wohl ab Frühjahr 2022
Die Idee hinter dem TI-Messenger: ein sicheres Übermittlungsverfahren zu schaffen, mit dem Kurznachrichten über Apps ortsunabhängig auf dem Smartphone und Tablet oder stationär auf dem PC ausgetauscht werden können. Der neue Standard soll Herstellern als Basis für eigene Lösungen dienen. Zentrale Aspekte bei der Entwicklung seien „Marktoffenheit für Anbieter, Wahlfreiheit für Nutzer sowie schnelle Verfügbarkeit der Lösung“, heißt es in der gematik-Mitteilung. Spätestens im Frühjahr 2022 könne mit ersten Angeboten gerechnet werden.
Bereits heute gibt es einige Messengerdienste, die den Anforderungen an den Gesundheitssektor gerecht werden und Nachrichten den Sicherheitsanforderungen entsprechend verschlüsseln. Wesentlicher Unterschied zu den bereits bestehenden Messengerdiensten ist den Angaben der gematik zufolge die Erreichbarkeit aller TI-Messenger-Nutzer durch die Gewährleistung von Interoperabilität zwischen einzelnen Messengerdiensten. Zudem würde ein zentrales Adressbuch aller authentifizierten Nutzer bereitgestellt. Damit soll die sektorenübergreifende Kommunikation erleichtert werden.
Drittes Digitalgesetz setzt Grundlage
Grundlage der gematik-Bestrebungen ist das „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG), das vergangenen Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde und die gematik mit der Entwicklung der Spezifikation einer Schnittstelle eines Messengerdienstes beauftragt. Der Messengerdienst ist laut DVPMG vorgesehen für die Kommunikation zwischen Leistungserbringern, aber auch für die Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern. In diesem Fall sollen Leistungserbringer festlegen können, dass eine Kommunikation nicht durch Patienten veranlasst werden kann. Eine Rechtspflicht für die Nutzung des Messengerdienstes besteht für Ärzte demnach nicht.
So steht es im DVPMG
- Nummer 32, Punkt 4: Die Gesellschaft für Telematik hat „bis zum 1. Oktober 2021 die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit sichere Übermittlungsverfahren (...) einen Sofortnachrichtendienst zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern umfassen“.
- Nummer 32, Punkt 8: (...) „bis zum 1. April 2022 die Maßnahmen durchzuführen,(...) damit der (...) Dienst auch zur Kommunikation zwischen Versicherten und Leistungserbringern (...) genutzt werden kann“.