Behandlungsfehler
Die meisten Fälle konzentrieren sich auf wenige Disziplinen
Berlin. Einen gesunden Zahn gezogen oder das falsche Bein amputiert? Trotz aller Qualitätssicherungsbemühungen im stationären wie auch im ambulanten Versorgungssektor verzeichnete der Medizinische Dienst Bund (MD) der Krankenkassen im vergangenen Jahr 12.304 gemeldete Verdachtsfälle auf (zahn-)medizinische Behandlungsfehler.
Wie Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des MD Bund, am Donnerstag in Berlin vor Journalisten mitteilte, hätten die Gutachter In jedem vierten Verdachtsfall (3.301 Fälle) einen Behandlungsfehler mit Schaden festgestellt. In jedem fünften Fall (2.825 Fälle) sei laut aktueller Jahresstatistik der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden gewesen.
„Wenn Behandlungsfehler passieren, werden nicht nur Patientinnen und Patienten geschädigt. Es entstehen auch enorme Kosten im Gesundheitssystem, weil Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen notwendig sind. Daher muss es gesundheitspolitisches Ziel sein, die Patientensicherheit zu verbessern“, postulierte Gronemeyer.
Eine wichtige Maßnahme wäre aus MD-Sicht die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen sei.
Zudem sollten systematische Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre ein obligatorisches, sanktionsfreies Meldesystem für Never Events, also vermeidbare Schadensereignisse.
MD Bund: Jährlich 15 Milliarden Euro Schaden jährlich
Wie Gronemeyer weiter ausführte, bildeten die MD-Zahlen „nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens ab. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, da nach wissenschaftlichen Studien davon auszugehen ist, dass nur drei Prozent aller vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst werden.“
Reinhard Busse, Professor für Management im Gesundheitswesen an der Fakultät Wirtschaft und Management der Technischen Universität Berlin, bezifferte die Kosten für erneute Eingriffe, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder gar Tod mit Verweis auf entsprechende internationale Studien auf geschätzte 15 Prozent der Krankenhauskosten – das entspreche in Deutschland einem Betrag von 15 Milliarden Euro.
„Die ökonomischen Schäden durch vermeidbare unerwünschte Ereignisse und Fehler werden in Deutschland deutlich unterschätzt. Mehr Investitionen in Patientensicherheit sollten als Investition in Qualität, Effizienz und Vertrauen betrachtet werden. Das Unterlassen von Fehlervermeidung kostet ein Vielfaches – in Geld, aber vor allem in vermeidbarem menschlichem Leid“, so Busses Plädoyer.
Ein Drittel der Fälle aus dem ambulanten Bereich
In der MD-Jahresstatistik für 2024 beziehen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.960 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf den ambulanten Bereich (4.312 Fälle).
„Da die meisten Vorwürfe operative Eingriffe betreffen und diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären und nicht dem ambulanten Sektor zugeordnet“, erläuterte dazu Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.
Gronemeyer ergänzte, dass offensichtlich Patienten im stationären Setting eher erlittene Behandlungsfehler bemerken als Patienten im haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgungsalltag.
29,8 Prozent der Vorwürfe (3.664 Fälle) betrafen laut Bericht die Orthopädie und Unfallchirurgie; 11,5 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.402 Fälle), 8,9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.097 Fälle), 8,4 Prozent die Zahnmedizin (1.040 Fälle) und 7,9 Prozent die Allgemein- und Viszeralchirurgie (971 Fälle).
Auch Fehler bei Glaukom und Brustkrebs unter Top-ICD-Diagnosen
Die insgesamt dem MD Bund für 2024 gemeldeten 12.304 Verdachtsfälle verteilten sich laut Bericht auf 1.001 verschiedene ICD-Diagnosen. Betrachtet man die durch die Gutachter festgelegten ex post erstellten, korrekten Diagnosen, so führten im vergangenen Jahr die 468 Fälle der ICD-Nummer M17 (Kniegelenksverschleiß) die Tabelle der Top Ten an – von 468 gemeldeten Verdachtsfällen erkannten die Gutachter 109 an, was einer Quote von 23,3 Prozent entsprach.
Auf dem zweiten Rang folgt der Hüftgelenksverschleiß (M16) mit 416 Fällen und 18,5 Prozent Anerkennungsquote. Den dritten Platz belegte die Zahnkaries (K02) mit 311 Verdachtsfällen, von denen 37,6 Prozent als Behandlungsfehler anerkannt wurden.
Ist die Top Ten der ICD-Diagnosen ganz klar dominiert von orthopädischen und zahnmedizinischen Eingriffen, so folgt auf dem elften Rang die Katarakt (H25) mit 157 Verdachtsfällen und 15,9 Prozent Fehleranerkennungsquote. Auf Rang 18 findet sich mit dem Mamma-Ca. (C50) erstmals eine eindeutig onkologische Indikation mit insgesamt 115 Verdachtsfällen und 41 bestätigten Behandlungsfehlern.
Fast ein Drittel der Schäden mit dauerhaften Folgen verbunden
Bei knapp zwei Drittel (63 Prozent) der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten laut MD Bund nur vorübergehend − eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt sei notwendig gewesen. Die Patienten seien jedoch vollständig genesen. Bei einem knappen Drittel der Betroffenen (32 Prozent) wurde demnach ein Dauerschaden verursacht.
Wie international üblich, unterscheiden die Medizinischen Dienste, heißt es zur Erklärung, zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden könne dabei eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein.
Ein mittlerer Dauerschaden könne eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung einer Organfunktion sein.
Ein schwerer Dauerschaden liege vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig geworden sind oder sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In 75 aller begutachteten Fälle habe der Fehler zum Tod geführt.
Quelle: Ärzte Zeitung - Springer Medizin Verlag GmbH
