BARRIEREFREIHEIT IN PRAXEN: WENIG DURCHBLICK
Patienten mit Behinderungen haben es immer noch schwer, auf der Suche nach einem Haus- oder Facharzt Infos über die Barrierefreiheit der Praxen zu finden.
Die gegenwärtige Corona-Pandemie lässt offensichtlich Belange bestimmter Patientengruppen mit mentalen oder physischen Beeinträchtigungen bei der Versorgung in Haus- und Facharztpraxen in den Hintergrund treten. Zwar ist längst klar, dass der Demografiewandel die Situation verschärfen wird und die Patientengruppe das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf den barrierefreien Zugang zur Versorgung hat.
Auch hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits Gestaltungsempfehlungen für die Barrierefreiheit in Haus- und Facharztpraxen gegeben. Trotzdem hat anscheinend niemand wirklich den Überblick, wo Patienten welche barrierefreien Angebote in den Praxen offeriert werden. Das legt zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion nahe, in der die Liberalen nach dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit in Arztpraxen fragt.
Differenzierte Suche möglich
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem lediglich darauf, dass mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen normiert wurde, über die Zugangsmöglichkeit von Menschen mit Behinderung zur Versorgung zu informieren. Zudem würden die Landesarztregister um Merkmale der Barrierefreiheit ergänzt. Dieser Prozess sei aber noch im Gange und nicht flächendeckend abgeschlossen.
Immerhin sei auf den Websites von sieben KVen bereits eine differenzierte Suche anhand von sechs bis acht Merkmalen bezüglich der Barrierefreiheit möglich. Bei diesen handele es sich beispielsweise um Behindertenparkplätze, einen stufenlosen Eingangsbereich, einen barrierefreien Aufzug, barrierefreie Sanitäranlagen, höhenverstellbare Untersuchungsmöbel, große Umkleidekabine oder auch Orientierungshilfen für Sehbehinderte.
Patienten könnten laut Bundesregierung auch bei der Arztsuche der „Stiftung Gesundheit“ verschiedene Merkmale eingeben, die zum Beispiel „geeignet für Menschen mit Sehbehinderung“, „geeignet für Menschen mit Hörbehinderung“ oder „geeignet für Rollstuhlfahrer“ betreffen.
Bedarfsplanung wird angepasst
Die Barrierefreiheit in Arztpraxen sei bereits in der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) verankert. Die Bundesregierung verweist auf die Mitteilung der KBV, nach der im Zuge der Umsetzung der Bedarfplanungs-Reform auch die Information zur Barrierefreiheit in den Bedarfsplänen ausgewiesen werde. Die Ergebnisse seien für die nächste Bedarfsplanungsumfrage im Frühjahr 2021 zu erwarten, heißt es weiter in der Antwort der Regierung. (maw/syc)