AUS EINS MACH ZWEI: SO GELINGT JOBSHARING IN DER PRAXIS
Beim sogenannten Jobsharing teilen sich zwei Ärztinnen oder Ärzte einen Sitz. Wir erläutern, welche Vor- und Nachteile Jobsharing hat, welche Varianten es gibt und worauf man bei der Vertragsgestaltung achten sollte.
Von Christina Anastassiou:
Dr. Maria Hummes freut sich auf den 1. Januar 2025. Denn die 70-jährige Fachärztin für Allgemeinmedizin aus der Hausarztpraxis Langenhorn in Hamburg scheidet zum Jahresende aus ihrer Praxis aus und hat ihre Stundenzahl bereits reduziert. „Ich habe viele Jahre rund um die Uhr gearbeitet, was sehr schön war. Aber jetzt merke ich, wie gut es tut, mal etwas anderes zu machen.“
In der Praxis arbeiten momentan fünf Ärztinnen auf drei Kassensitzen. Einen davon hat Dr. Hummes inne. Ihren Ruhestand hat sie vorbereitet, indem sie ihren Sitz vor zwei Jahren teilte. Vereinfacht erklärt, handelt es sich um eine Arbeitsteilung ähnlich dem Jobsharing-Modell. Auf der einen Hälfte praktiziert sie noch bis Ende 2024, und auf ihrer anderen Sitzhälfte arbeitet eine angestellte Fachärztin für Allgemeinmedizin.
Eine Mitinhaberin der Praxis teilt ihren Sitz seit mehreren Jahren im Jobsharing auch mit einer angestellten Kollegin, da sie mehr Zeit für ihre Familie haben wollte. Ab Anfang 2025 enden diese Arbeitsteilungs-Modelle und die beiden angestellten Ärztinnen werden in Teilzeit je zur Hälfte auf Dr. Hummes Sitz arbeiten, der dann frei wird.
Win-Win-Situation
Die Hamburger Praxis ist kein Einzelfall. Beim Jobsharing teilen sich zwei Ärztinnen oder Ärzte derselben Fachrichtung einen Sitz und nutzen Räume, Geräte und Personal gemeinsam.
Ein weiteres Beispiel ist der Diplom-Psychologe Christian Fleischer, der gemeinsam mit seiner Frau eine psychotherapeutische Praxis in Bonn betreibt. Sie beschäftigen „zwei junge Kolleginnen, die in ihrer praktischen Ausbildung bereits von der Praxis supervidiert wurden, über Jobsharing-Anstellungsverträge in Teilzeit,“ sagt er.
Drei Chefärztinnen, eine Station
Motive: Die Praxisinhaberinnen und -inhaber wollen etwas weniger arbeiten, um mehr Zeit für Eltern, Familie und andere persönliche und berufliche Entwicklungsthemen zu haben. Zudem möchten sie ihren Jobsharing-Angestellten die Möglichkeit geben, nach der Ausbildung nahtlos in einer Praxis zu arbeiten. Dies sei für beide Seiten ein Gewinn und eine Bereicherung im Praxisalltag.
Grundsätzlich gilt: Jobsharing birgt Vor- und Nachteile für Praxisinhaber und Einsteiger. Der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) zufolge haben Praxis-Einsteiger so die Möglichkeit, den ärztlichen Beruf in Planungsbereichen auszuüben, die für Neuzulassungen gesperrt sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie den Betrieb und den Patientenstamm per Jobsharing kennenlernen und es ihnen familienfreundliche Arbeitszeiten erlaubt – Teilzeit sei möglich.
Vorteil fließender Übergang
Wer seine Praxis hingegen abgeben möchte, wird über ein Jobsharing entlastet. Zudem ist bei perspektivisch geplanter Abgabe laut KVH ein fließender Übergang mit der Wunschnachfolgerin oder dem Wunschnachfolger möglich.