ÄRZTE DÜRFEN MUSTER 1 UND MUSTER 16 VORERST WEITER NUTZEN
Zum Jahreswechsel hätten eAU und E-Rezept eigentlich verpflichtend eingeführt werden sollen. Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit gab es lange – nun wurde Praxen mehr Zeit eingeräumt.
Berlin. Es hatte sich angedeutet, nun ist es offiziell: Auch nach dem Jahreswechsel dürfen Ärztinnen und Ärzte, die eine AU-Bescheinigung oder eine Verordnung ausstellen, weiterhin Papierformulare nutzen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstagabend mitgeteilt und eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Demnach gilt die Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2022. Bis dahin können Ärzte für Rezepte Muster 16 und für AU-Bescheinigungen Muster 1 oder ein Stylesheet – die Formatvorlage in der Praxis-EDV – nutzen. Spätestens mit Beginn des dritten Quartals müssten Ärzte eAU und E-Rezept dann elektronisch ausstellen, heißt es.
An den gesetzlichen festgelegten Terminen zur Einführung von eAU und E-Rezept ändert sich damit nichts, Ärzte haben nun aber die Wahl, wann sie ihre Prozesse umstellen. Zuletzt wurden die Forderungen nach einer längeren Übergangsfrist immer lauter. Auch in der Ärzteschaft machte sich Sorge breit, zum Jahreswechsel vor erhebliche Probleme gestellt zu werden.
Knackpunkt Technik
Hintergrund für die nun getroffene Entscheidung sind Probleme bei der technischen Umsetzung der Anwendungen in den Praxen. „Die für die Ausstellung und Übermittlung der eAU und des E-Rezepts erforderlichen Prozesse werden zum 1. Januar 2022 nicht durch alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nutzbar sein“, heißt es in der Präambel der veröffentlichten Richtlinie. Es komme zu einem „erheblichen Fehleraufkommen“. „Dieses beeinträchtigt den Praxisbetrieb sehr.“ Mit der nun getroffenen Regelung will die KBV die Versorgung der Versicherten ab dem 1. Januar 2022 weiterhin sicherstellen, heißt es weiter.
Die gematik hatte zuletzt im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ betont, dass zumindest ihrerseits der verpflichtenden Einführung von E-Rezept und eAU nichts im Wege stehe. Bei der eAU sei die Fehlerquote deutlich gesunken, und auch beim E-Rezept habe die Verlängerung der Testphase sich dahingehend ausgezahlt, dass zahlreiche Anpassungen gemacht werden konnten. Nichtsdestotrotz: Knackpunkt bleibt oftmals die technische Umsetzung in der Praxis.
KVBB begrüßt Entscheidung
Brandenburgs Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) begrüßte die Entscheidung. KV-Vorstand Holger Rostek sagte der „Ärzte Zeitung“ am Donnerstag: „Mit der eAU und dem E-Rezept haben wir erheblichste technische Probleme.“ So seien Drucker und Konnektoren derzeit schwer lieferbar. Das Servicepersonal der Systembetreuer sei ausgebucht, die Software sei fehlerhaft. „All das sind klassische Kinderkrankheiten“, sagt Rostek. „Das ist alles nicht so schlimm, wird aber am 3. Januar nicht flächendeckend behoben sein.“ Deswegen begrüße man die vorübergehende Weiterverwendung der alten Technik. „Digitalisierung muss sinnhaft sein und darf in einer Zeit, in der Corona- und Boosterimpfungen im Zentrum stehen, nicht den Praxisalltag behindern“, sagte Rostek. „Deswegen begrüßen wir gerade in der Pandemie die alternative Möglichkeit, die alten Formulare noch etwas weiter zu verwenden.“