60 Millionen Euro mehr für ambulante Operationen
Kassen und KBV haben sich auf Eckpunkte zur Reform des ambulanten Operierens geeinigt. Details bleiben zunächst unter Verschluss.
Die Partner der Selbstverwaltung kommen in Sachen Ambulantisierung nun offenbar doch voran. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Donnerstag meldet, hat sie mit dem GKV-Spitzenverband jetzt Eckpunkte zur Ausweitung des ambulanten Operierens vereinbart.
„In einer ersten Stufe“, heißt es, würden bestimmte ambulante Op-Leistungen ab 1. Januar 2023 mit zusätzlichen Geldern von rund 60 Millionen Euro gefördert. Im Schnitt erhöhe sich das Honorar für diese Leistungen um rund 30 Prozent. Näheres wollte die KBV auf Nachfrage nicht dazu mitteilen.
Man habe sich „im Bewertungsausschuss darauf verständigt, die Eckpunkte nicht zu veröffentlichen“. Im nächsten Schritt sei geplant, die Kalkulationsgrundlage für die Vergütung aller ambulanten Operationen „im Sinne einer forcierten Ambulantisierung zu erweitern“.
Wiedervorlage Hygienekosten
Im Zuge dessen wird nach Aussage des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen auch die seit Jahren seitens der Ärzteschaft erhobene Forderung nach einer besseren Finanzierung der Hygienekosten wieder auf den Tisch kommen.
Die Aufwertung des Leistungsbereichs ambulante Op betrifft den Angaben zufolge die EBM-Abschnitte 31.2 (ambulante Op) und 36.2 (belegärztliche Op) sowie die GOP 01854 (Sterilisation des Mannes), 01855 (Sterilisation der Frau) sowie 01904 bis 01906 für Schwangerschaftsabbrüche.
Wie bereits berichtet, verhandeln GKV-Verband, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft derzeit außerdem über eine Ausweitung des Katalogs ambulanter Op-Leistungen sowie eine für Kliniken und Vertragsärzte einheitliche Vergütung.
Grundlage dessen ist ein vom IGES-Institut im März vorgelegtes Gutachten, demzufolge für 2476 medizinische Leistungen „grundsätzlich Ambulantisierungspotenzial gesehen wird und damit die Möglichkeit, den AOP-Katalog auszubauen“.