15 FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM E-REZEPT
Das E-Rezept ist jetzt am Start – und viele Ärzte stellen sich Fragen wie: Wie können sich Praxen aufs E-Rezept vorbereiten? Ist es in einer BAG egal, welche Ärztin oder welcher Arzt das Rezept signiert? Ein FAQ mit 15 Fragen und Antworten.
Die KV Schleswig-Holstein war als einer der Vorreiter für den Rollout des E-Rezeptes angedacht. Ihre Hausaufgaben hat sie jedenfalls gemacht, wie die Fragen und Antworten zum E-Rezept zeigen, die sie mit der Ärzte Zeitung erarbeitet hat:
Die Fragen im Überblick
- Wie können Praxen sich auf das E-Rezept vorbereiten?
- Warum benötige ich für das E-Rezept einen besonderen Drucker?
- Ich muss als Ärztin oder Arzt das E-Rezept signieren. Heißt das, dass ich auch jedes Mal ein Rezept generieren und das Medikament aus der Datenbank heraussuchen muss?
- Ist es egal, welche Ärztin oder welcher Arzt in einer BAG das E-Rezept signiert?
- Was passiert eigentlich, wenn das E-Rezept dann später doch in Schleswig-Holstein ausgerollt wird und ein Patient, dem in Hamburg ein Muster 16 ausgestellt worden ist, dieses Rezept in Norderstedt einlösen will?
- Und umgekehrt: Ein Patient aus Norderstedt mit E-Rezept kommt nach Hamburg?
- Warum soll es bei E-Rezepten weniger formale Fehler geben?
- Ich biete in meiner Praxis seit der Pandemie regelmäßig Videosprechstunden an. Bisher mussten die Patienten anschließend immer noch in die Praxis kommen, um sich das Rezept abzuholen, wenn es schnell gehen sollte. Bietet das E-Rezept hier Vorteile?
- Kann ein E-Rezept eigentlich nachträglich verändert werden?
- Wie sieht es mit digitalen BtM-Rezepten aus?
- Stimmt es, dass ein E-Rezept im Fachdienst nach 100 Tagen automatisch gelöscht wird?
- Wenn ein Patient noch keine App hat, aber keinen Ausdruck will, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, auf das E-Rezept zuzugreifen?
- Könnte ein Papierausdruck eines E-Rezeptes nicht einfach kopiert und in einer anderen Apotheke nochmals eingelöst werden?
- Was mache ich auf Hausbesuch, wenn ich ein E-Rezept erstellen möchte?
- Wenn das E-Rezept zentral in der Telematikinfrastruktur abgelegt wird. Wer kann dort darauf zugreifen?
Welche Möglichkeiten gibt es, mich und mein Praxisteam auf das E-Rezept vorzubereiten?
Jede Praxissoftware setzt des E-Rezept auf ihre Weise um. Die Nutzeroberflächen können sehr unterschiedlich sein. Viele Praxissoftware-Anbieter organisieren daher Webinare für ihre Anwender, um eine professionelle Vorbereitung zu ermöglichen. Teilweise sind auch Video clips hinterlegt, die zeigen, wie die Abläufe beim E-Rezept sind und welche Schaltflächen auf der Nutzeroberfläche wann anzuklicken sind.
Es könnte sich aber auch lohnen, bei der eigenen KV nachzufragen, ob es Veranstaltungen gibt. Die gematik bietet außerdem seit einiger Zeit die Möglichkeit, zusammen mit der Apotheke vor Ort mit Testpatienten die Abläufe beim E-Rezept durchzuspielen. Zu finden ist ein fiktiver Testpatient im Internet bei der gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/
Warum benötige ich für das E-Rezept einen besonderen Drucker?
Sie benötigen einen Drucker der in der Lage ist, mit einer Auflösung von 300 dpi zu drucken. Dies ist vor allem für den Ausdruck des Barcodes erforderlich, damit das E-Rezept vom Papierausdruck – so widersinnig es klingt – eingescannt werden kann.
Ein herkömmlicher Matrix- oder Nadeldrucker braucht für einen solchen Barcode schlimmstenfalls mehrere Minuten, was nicht zumutbar ist – auch wegen der Geräuschkulisse. Einen solchen Drucker benötigen Sie aber auch bereits für die eAU, für die ja die sogenannten Stylesheets ausgedruckt werden müssen, ebenfalls mit Barcode. Insofern dürften viele Praxen sich bereits mit einem entsprechenden Drucker ausgestattet haben.
Ich muss als Ärztin oder Arzt das E-Rezept signieren. Heißt das, dass ich auch jedes Mal ein Rezept generieren und das Medikament aus der Datenbank heraussuchen muss?
Nein, bei Folgerezepten zum Beispiel, die die Patientin oder der Patient bestellen, kann Ihre MFA das Rezept vorbereiten und abspeichern. In Praxen mit mehreren Ärztinnen und Ärzten können die E-Rezepte dann über das PVS zur Signatur zugeteilt werden und im Stapel (Stapelsignatur) und/oder über die Komfortsignatur bequem bei Gelegenheit digital unterschrieben werden.
Der Weg zum Empfang für die Unterschrift kann wegfallen. Patienten mit E-Rezept-App müssen dann auch nicht mehr in die Praxis kommen, sondern können das E-Rezept von zu Hause aus abrufen – oder auch gleich an die Stammapotheke weiterleiten.
Ist es am Ende egal, welche Ärztin oder welcher Arzt in einer BAG das E-Rezept signiert?
Nein, das ist nicht egal. Derjenige, der das Medikament verordnet, muss auch derjenige sein, der die E-Signatur setzt. Stimmen die Namen nicht überein, darf die Apotheke das Rezept nicht beliefern. Und es ist auch auf keinen Fall zu empfehlen, für die E-Signatur die PIN weiterzugeben, so dass eine MFA oder eine Kollegin oder ein Kollege zum Beispiel die Komfortsignatur nutzen können.
Die Gefahr des Missbrauchs wäre dann viel zu groß – und den Kopf müsste am Ende immer der hinhalten, dessen Signatur benutzt worden ist – so wie bei blanko unterschriebenen Muster 16, die auch heute schon nicht zu empfehlen sind.
Was passiert eigentlich, wenn das E-Rezept dann später doch in Schleswig-Holstein ausgerollt wird und ein Patient, dem in Hamburg ein Muster 16 ausgestellt worden ist, dieses Rezept in Norderstedt einlösen will?
Kein Problem: Muster 16 wird weiterhin überall als Ersatzverfahren akzeptiert, Apotheken werden also auch in den Regionen, in denen das E-Rezept gilt, weiterhin den rosa Zettel annehmen. Auch für Sprechstundenbedarf und Hilfsmittel gilt ja ohnehin vorerst weiterhin das Muster 16 als Standard.
Und umgekehrt: Ein Patient aus Norderstedt mit E-Rezept kommt nach Hamburg?
Das sollte ebenfalls kein Problem sein. Alle Anbieter von Apothekensoftware sind mittlerweile darauf vorbereitet, dass ihre Programme E-Rezepte annehmen und beliefern und dann zum Apothekenrechenzentrum weiterleiten können.
Vorgesehen ist, dass dann auch alle Apotheken ab 1. September E-Rezepte annehmen können. Auf der Website www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de gibt es eine Apothekensuche, über die alle Apotheken angezeigt werden, die bereits E-Rezepte beliefern können.
Warum soll es bei E-Rezepten weniger formale Fehler geben als bei Papierrezepten?
Alle Informationen im E-Rezept bis auf Freitextfelder sind strukturiert. Das heißt, bei formalen Fehlern kann die E-Rezept-Software schon vor dem Abspeichern erkennen, dass etwas nicht stimmt, und weist auf den Fehler hin.
Damit dürfte die Häufigkeit von Nachfragen durch die Apotheken deutlich zurückgehen, jedenfalls bei formalen Fehlern. Die gematik behauptet auf ihrer Website, es sei noch keines der bisher abgerechneten E-Rezepte retaxiert worden, jedenfalls sei ihr kein solcher Fall bekannt.
Ich biete in meiner Praxis seit der Pandemie regelmäßig Videosprechstunden an. Bisher mussten die Patienten anschließend immer noch in die Praxis kommen, um sich das Rezept abzuholen, wenn es schnell gehen sollte. Bietet das E-Rezept hier Vorteile?
In der Tat werden die Möglichkeiten der Fernbehandlung durch das E-Rezept deutlich erweitert. Am einfachsten geht es, wenn ein Patient bereits die E-Rezept-App hat, dann kann er das ausgestellte E-Rezept direkt in der Telematikinfrastruktur abholen. Ist das noch nicht der Fall, könnte das Rezept auch als PDF über eine verschlüsselte E-Mail verschickt werden, was aber in der Regel im Kontakt mit dem Patienten eher umständlich sein könnte.
Es gibt noch die Möglichkeit, dass ein Patient dem Arzt die Apotheke nennt, in der er das Medikament abholen möchte. Dann kann das E-Rezept dieser Apotheke bereits zugeordnet werden. Im Nachgang kann der Patient sich immer noch umentscheiden und der Apotheke das bereits zur Verfügung gestellte Rezept wieder entziehen.
Kann ein E-Rezept eigentlich nachträglich verändert werden?
Nein. Durch die digitale Signatur ist es unmöglich, ein E-Rezept nachträglich zu verändern. Die Signatur wirkt letztlich wie ein Siegel. Wenn das Siegel aufgebrochen wird, um den Inhalt zu verändern, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch wenn ein Apotheker wegen eines vorliegenden anderen Rabattvertrags das Medikament austauscht, ändert er nicht das Rezept, sondern IT-technisch hängt er zusätzliche Informationen an das unveränderte Rezept an.
Die Verordnung kann aber im Nachgang storniert werden, zum Beispiel, wenn aufgrund von Lieferengpässen ein Rezept nicht beliefert werden kann. Dann kann eine Ärztin / ein Arzt – es kann auch ein Kollege in der BAG sein – das alte Rezept stornieren, ein neues erstellen und dann über den E-Rezept-Fachdienst dem Patienten oder der Apotheke direkt zur Verfügung stellen. Dafür muss der Patient oder die Patientin nicht nochmals in die Praxis kommen.
Wie sieht es eigentlich mit BtM-Rezepten aus? Können die bereits digital erstellt werden?
Nein, sie sind bisher noch ausgenommen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, das E-Rezept für Betäubungsmittel auf Januar 2024 zu verschieben. Wenn es so weit ist, könnten die bisher sehr umständlichen Abläufe rund um BtM-Rezepte deutlich vereinfacht werden.
Die Dokumentation könnte mit dem digitalisierten Prozess tendenziell vereinfacht werden. Es bleibt natürlich abzuwarten, wie dann später die Umsetzung ist. Es ist schon manche Hoffnung auf Entbürokratisierung des Praxisalltags an der Realität zerschellt.
Stimmt es, dass ein E-Rezept im Fachdienst nach 100 Tagen automatisch gelöscht wird?
Ja, das ist richtig. Der Fachdienst E-Rezept ist nicht für eine dauerhafte Speicherung der Medikationsdaten eines Versicherten vorgesehen. Daher wird laut gematik künftig die Möglichkeit geschaffen, dass Versicherte die Verordnungs- und Dispensierdaten aus den E-Rezepten mit ihrer E-Patientenakte synchronisieren und dort dauerhaft speichern können.
Die Belieferung eines Musters 16 ist heute in der Regel auf 28 Tage beschränkt. Die Löschung des Rezepts im Fachdienst der TI bezieht sich daher offensichtlich mehr auf die Dokumentation als auf eine Belieferung nach mehr als 100 Tagen.
Wenn ein Patient noch keine App hat, aber keinen Ausdruck will, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, auf das E-Rezept zuzugreifen?
Die gematik arbeitet bereits daran, das E-Rezept auch über die Gesundheitskarte abrufen zu können. Am 29. August hatte die Gesellschafterversammlung der gematik grünes Lich gegeben. Laut gematik sollen zügig die Spezifikationen bereitgestellt werden.
Dieses Verfahren könnte die Anzahl der erforderlichen Ausdrucke in der Praxis senken helfen, da viele Patienten zumindest bisher kein Interesse zeigen, die App zu nutzen.
Könnte ein Papierausdruck eines E-Rezeptes nicht einfach kopiert und in einer anderen Apotheke nochmals eingelöst werden?
Nein, das wäre nicht möglich. Anders als beim Muster 16 ist der Ausdruck des E-Rezepts kein Dokument, das allein einen Anspruch auf Auslieferung der Arznei begründet.
Die Apotheke scannt den Rezeptcode, den der Ausdruck trägt, und kann dann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das Rezept selbst ist ja fälschungssicher vom Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.
Was mache ich eigentlich auf Hausbesuch, wenn ich ein E-Rezept erstellen möchte?
Bis jetzt können Sie noch keine mobile Lösung des E-Rezept-Fachdienstes nutzen, weil sie nicht direkt in die Telematikinfrastruktur kommen. Der Hausarzt Moritz Eckert nutzt allerdings die Remote-Lösung seiner Praxis-EDV und kann so aus der Ferne mit der Software arbeiten und auch auf die Komfortsignatur zugreifen. Dafür muss der eHBA im Lesegerät in der Praxis gesteckt bleiben.
Wenn das E-Rezept zentral in der Telematikinfrastruktur abgelegt wird. Wer kann dort darauf zugreifen?
Das E-Rezept wird verschlüsselt in die TI übertragen und dort so verschlüsselt gespeichert, dass nur die Apotheke, die das Rezept beliefert, und der Patient oder die Patientin, für die es ausgestellt wurde, über den Rezeptcode (Barcode) auf dem Ausdruck oder in der App darauf zugreifen können.
Selbst Arzt oder Ärztin können das Rezept im Nachhinein nicht mehr ändern, sondern nur noch stornieren, also letztlich löschen. (ger)