Allgemeine Verkaufsbedingungen von SPORLASTIC
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“). Sie gelten auch für solche Verträge, die über unseren b2b-Webshop (nachfolgend „Online-Shop“) zustande kommen.
1.2 Diese AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf beweglicher Sachen („Produkte“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Produkte selbst herstellen/erbringen oder von Dritten beziehen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung, jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung und auch als Rahmenvereinbarung für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf die Geltung dieser AVB hinweisen müssen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail), zugestimmt haben. Gleichermaßen werden etwaige früher vereinbarte, diesen AVB entgegenstehende oder sie ergänzende Vertragsbedingungen des Kunden nicht länger anerkannt und treten mit Annahme dieser AVB einvernehmlich außer Kraft.
1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.5 Die aktuelle Fassung unserer AVB ist abrufbar unter folgendem Link: www.sporlastic.de/AVB.pdf.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, wie z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.
2.2 Die Bestellung der Produkte durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, Bestellungen oder Aufträge des Kunden innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang anzunehmen. Wir nehmen das Angebot des Kunden in der Regel entweder durch Auftragsbestätigung (z.B. per Brief oder E-Mail) oder durch Zusendung der Produkte an. In unserer Auftragsbestätigung ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, dass wir in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes erklären.
2.3 Angaben zu unseren Produkten (z.B. Gewicht, Maße, Belastbarkeit etc.) sowie die Darstellungen der Produkte (z.B. Zeichnungen und Abbildungen in Katalogen oder im Online-Shop) sind nur maßgeblich, soweit die Verwendbarkeit der Produkte zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung mit den Angaben voraussetzt. Sie stellen keine Garantieerklärung dar, es sei denn dies wird von uns ausdrücklich und schriftlich erklärt. Handelsübliche Abweichungen sowie Anpassungen im Zuge der Weiterentwicklung von Produkten sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der Produkte zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nicht, wenn wir die Nicht- oder Falschbelieferung zu vertreten haben, insbesondere kein kongruentes Geschäft zur Deckung des Bedarfes abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Produkts informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
2.5 Sofern wir im Einzelfall explizit ein verbindliches Angebot an den Kunden übersandt haben, ist der Kunde berechtigt, unser Angebot innerhalb der auf dem Angebot angegebenen Frist gerechnet ab Zugang des Angebotes oder in Ermangelung einer im Angebot genannten Annahmefrist binnen zehn Tagen anzunehmen, sofern wir im Einzelfall keine abweichende Angebotsfrist abgegeben haben.
2.6 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produkte.
2.7 Nach unserer Auftragsbestätigung sind vom Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Vertrags nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns möglich.
3. Besonderheiten bei einem Vertragsschluss über unseren Online-Shop
3.1 Der Kunde kann Bestellungen über den Online-Shop nur abgeben, wenn er sich zuvor einmalig für den Online-Shop registriert hat. Wir behalten uns vor, eine Registrierungsanfrage des Kunden nicht anzunehmen, insbesondere wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Unternehmer handelt oder eine Bonitätsprüfung negativ ausgefallen ist. Die vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Informationen müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Der Kunde hat uns jede Änderung der angegebenen Informationen unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Das im Rahmen der Registrierung vom Kunden gewählte Passwort hat der Kunde geheim zu halten und darf es nicht an Dritte weitergeben. Für die durch Drittnutzung entstandenen Schäden haftet der Kunde, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Erhält der Kunde vom Verlust seines Passworts und/oder einer unberechtigten Nutzung seines Kontos Kenntnis, ist er verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen.
3.3 Unsere Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits durch Bestellung (vgl. Ziffer 3.5) ein verbindliches Angebot an uns zum Kauf der ausgewählten Produkte abzugeben.
3.4 Der Kunde kann im Online-Shop Waren aus unserem Sortiment zum Kauf auswählen.
3.5 Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte ab („Bestellung“). Mit der Abgabe der Bestellung stimmt der Kunde der Geltung dieser AVB zu, indem der Kunde über eine Checkbox diese AVB akzeptiert. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestelldaten noch einmal auf Eingabefehler kontrollieren, ggf. Korrekturen vornehmen und Produkte wieder aus dem Warenkorb entfernen oder durch andere ersetzen.
3.6 Wir werden den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch uns dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu informieren. Der Kaufvertrag kommt erst durch eine von uns erzeugte, separate Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. durch Versendung der bestellten Produkte) zustande.
3.7 Wir sind frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt in unserem freien Ermessen. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht mehr lieferbar ist, weil das Produkt nicht mehr vorrätig ist und/oder unser Lieferant das Produkt, ein Teilprodukt oder ein notwendiges Zubehörteil nicht mehr liefert. In diesem Fall werden wir das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages ablehnen.
3.8 Die bestätigte Bestellung wird von uns gespeichert und kann vom Kunde nach Abschluss des Bestellvorgangs in der sog. Auftragsauskunft jederzeit eingesehen, aber nicht mehr abgeändert werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk (EXW Incoterms 2020) zuzüglich Versand und Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und anderer öffentlichen Abgaben trägt der Kunde.
4.2 Für Kunden mit Sitz in der BRD sind Zahlungen bei unmittelbarem Bankeinzug abzüglich 4% Skonto nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Der Kunde hat spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto („Zahlungsfrist“) auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu bezahlen.
4.3 Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Erst mit Eingang der Zahlung auf unserem Konto endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
4.4 Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.5 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird. In diesen Fällen sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, ausstehende Lieferungen an den Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
4.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die auf Gegenansprüchen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Ziffer 10 dieser AVB, unberührt.
5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen ab Werk (EXW gem. Incoterms 2020). Versandart, -weg und -verpackung werden von uns nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt. Wir versenden die Produkte an die vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung angegebene Adresse (Versendungskauf).
5.2 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5.3 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Produkte versandbereit sind und dies dem Kunden angezeigt wurde.
5.4 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der Produkte aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Wir haben gegen den Kunden für jede angefangene Woche der Verzögerung Anspruch auf Zahlung einer pauschalen Entschädigung i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrages (netto) der Produkte, mit deren Annahme sich der Kunde in Verzug befindet. Die Entschädigung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Rechnungsbetrages der Produkte, mit deren Annahme sich der Kunde in Verzug befindet. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die pauschale Entschädigung wird auf unsere darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschale Entschädigung entstanden ist.
5.6 Der Versand der Produkte wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport- oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
6. Außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben, Embargo, Sanktionen
6.1 Der Kunde verpflichten sich, soweit anwendbar, alle geltenden Sanktionsmaßnahmen und Beschränkungen gegen alle von der EU und der Bundesrepublik Deutschland aufgeführten Embargoländer, insbesondere die Russische Föderation und Belarus einzuhalten. Hierbei sind EU-Sanktionen gegen alle Arten von Personen und Organisationen inbegriffen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Beachtung der Ausfuhrbeschränkungen gem. VO EU 2023/2878, VO EU 258/2012, VO EU 2024/1865 und VO EU 765/2006. Ein Weiterverkauf, Weiterlieferung, Zurverfügungstellen oder Ausfuhr von SPORLASTIC-Produkten, die von einem Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot betroffen sind, in ein Embargoland oder mit Beteiligung an wissentlichen Umgehungsgeschäften mit anderen Ländern, wird ausdrücklich untersagt.
6.2 Beschränkungen dieser Art sind eigenverantwortlich und fortlaufend durch den Kunden zu prüfen. Der Kunde hat sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, dass Sanktionsvorschriften nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, vereitelt werden. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Hinweisen von Sanktionsumgehungen direkt nachzugehen sowie unverzüglich an uns zu melden.
6.3 Wir behalten uns vor, vom Kunden Nachweise über die Einhaltung der Sanktionsmaßnahmen zu verlangen. Soweit der Kunde von uns erworbene, einschlägige Produkte weiterveräußert und im Empfängerland keine gleichartigen Sanktionen gegen ein von der EU benanntes Embargoland bestehen, obliegt dem Kunden die Einhaltung und Weitergabe der vorstehenden Verpflichtungen.
6.4 Im Falle der Nichteinhaltung oder Kenntnisnahme von Sanktionsumgehungen durch den Kunden, haben wir das Recht, den Kunden für etwaige Folgekosten in Haftung zu nehmen, sonstige einschlägige rechtliche Maßnahmen einzuleiten und bestellte Lieferungen an den Kunden zu stoppen sowie das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
7. Liefertermine, Lieferverzug und höhere Gewalt
7.1 Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine und -fristen gelten stets nur annähernd und sind als voraussichtliche Liefertermine und -fristen für uns stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Liefertermine und -fristen gelten in jedem Fall stets vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung des Kaufpreises (vgl. Ziffer 4.2). Sofern die Versendung der Produkte vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe.
7.2 Wir haften nicht für die Unmöglichkeit einer Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Epidemien oder Pandemien) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefertermine und -fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
7.3 Sofern wir verbindliche Liefertermine und -fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Produkte), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist bzw. den voraussichtlich neuen Liefertermin mitteilen. Ist das Produkt auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Produkte in diesem Sinne gilt insbesondere (i) die nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder (ii) wenn weder wir noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
7.4 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 10 und 12 dieser AVB und unserer gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns an den Kunden gelieferten Produkte („Vorbehaltsware“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller jetzt oder zukünftig entstehenden Forderungen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden, unser Eigentum.
8.2 Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug geraten ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies für sich noch keinen Rücktritt vom Vertrag dar; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Produkte herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Der Kunde wird uns unverzüglich benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist; er wird den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. Sofern der Dritte unsere in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
8.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
8.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Abnehmer im eigenen Namen und auf seine Rechnung für uns berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderungen gegen die Abnehmer des Kunden nicht einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug geraten ist –, können wir von dem Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
8.6 Wenn der Kunde dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen von uns gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Wir sind berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auszuwählen.
9. Kulanzrücknahme von Produkten
Unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln der Produkte können wir nach eigenem Ermessen im Einzelfall auf freiwilliger Basis (Kulanz) Produkte gegen Erstattung des Kaufpreises vom Kunden zurücknehmen („Kulanzrücknahme“). Voraussetzung für eine Kulanzrücknahme ist, dass der Kunde die Produkte in einwandfreiem und verkaufsfähigem Zustand originalverpackt, zusammen mit einer detaillierten Artikelaufstellung an uns zurücksendet. Ggfs. entstehende Kosten trägt der Kunde, insbesondere die Kosten für den Versand. Der Kunde hat im Rahmen der Kulanzrücknahme eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Bestellwertes zu tragen. Wir behalten uns vor, insbesondere aufgrund des Retourenvolumens des Kunden sowie dem Alter und Zustand des Produkts, eine Kulanzrücknahme ganz abzulehnen oder von der Kulanzrücknahme von einem angemessenen Abschlag auf den zu erstattenden Kaufpreis abhängig zu machen.
10. Gewährleistungsrechte des Kunden
10.1 Wir leisten Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Produkte. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leisten wir keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Verwendung der Produkte durch den Kunden oder seiner Abnehmer beruhen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Produkte für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet sind. Wir übernehmen lediglich die Gewähr dafür, dass die Produkte den Produkt- und Leistungsbeschreibung entsprechen und der vertragsgemäßen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen. Angaben zur Shelf Life betreffen lediglich Angabe zur Haltbarkeitsdauer und stellen kein Garantieversprechen im rechtlichen Sinne dar.
10.2 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben in allen Fällen die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Produkte an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn mangelhafte Produkte durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurden.
10.3 Ist ein Produkt mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung eines mangelfreien Produkts (Ersatzlieferung) bzw. Herstellung eines neuen Produkts berechtigt. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
10.4 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
10.5 Wir sind verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Produkte nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
10.6 Die Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, wenn der Kunde die Produkte ohne unsere Zustimmung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
10.7 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
10.8 Bei nur unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB).
11. Produkteingangskontrolle
11.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 381 HGB ordnungsgemäß nachkommt. Erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung der Produkte, schriftlich oder in Textform unter genauer Spezifikation der Mängel anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel hat der Kunde Mängel innerhalb von drei Werktagen, gerechnet ab Entdeckung des Mangels durch den Kunden, anzuzeigen.
11.2 „Werktage“ im Sinne dieser AVB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage an unserem Sitz. Unsere Haftung ist nach den gesetzlichen Regelungen für nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigte Mängel ausgeschlossen, wenn der Kunde die fristgerechte und ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumt hat.
12. Haftung
12.1 Wir leisten Ersatz bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
12.2 Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.3 Vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) haften wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur
12.3.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
12.3.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
12.4 Die sich aus Ziffern 12.2 und 12.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, die wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten für den Rücktritt die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
13. Verjährung
13.1 Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Produkte. Die Verjährungsfrist beginnt durch Nacherfüllung nicht erneut zu laufen.
13.2 Die weiteren gesetzlichen Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 476 Abs. 2 BGB, §§ 444, 445b BGB) bleiben im Übrigen unberührt.
13.3 Die Verjährungsfristen nach dieser Ziffer 13 gelten auch für alle vertraglichen, vertragsähnlichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche des Kunden, soweit sie auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Regelungen in Bezug auf die Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte
14.1 Im Geltungsbereich dieser AVB sind die folgenden Regelungen ergänzend anzuwenden, wenn und soweit unsere Produkte Medizinprodukte und Zubehör zu Medizinprodukten im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (gemeinsam „Medizinprodukte“) betreffen und der Kunde die Medizinprodukte als Händler im Sinne der Art. 2 Nr. 34 der Verordnung (EU) 2017/745 auf dem Markt bereitstellen wird. Wir sind Hersteller der Medizinprodukte im Sinne von Art. 2 Nr. 30 der Verordnung (EU) 2017/745.
14.2 Der Kunde wird die ihn treffenden Händlerpflichten, insbesondere nach Art. 14 der Verordnung (EU) 2017/745, einhalten.
14.3 Die Vertragspartner arbeiten zusammen, um eine Rückverfolgbarkeit der Medizinprodukte, insbesondere für den Fall von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld, sicherzustellen. Der Kunde verpflichtet sich nach Art. 25 Abs. 2 i.V.m. Art. 10 Abs. 8 der Verordnung (EU) 2017/745, für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren, nachdem der Kunde das letzte Medizinprodukt in Verkehr gebracht hat, sicherzustellen, dass der Kunde jederzeit der zuständigen Behörde darüber Auskunft geben kann, von wem er die Medizinprodukte bezogen bzw. an wen er die Medizinprodukte abgegeben hat. Der Kunde richtet ein für diese Auskunftserteilung geeignetes Verfahren ein und dokumentiert dessen Einhaltung. Der Kunde wird geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Dokumentation auch im Fall einer Beendigung des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt werden kann.
14.4 Der Kunde wird uns über alle Erfahrungen und Erkenntnisse über die Medizinprodukte, einschließlich zu beobachtender Trends, und alle ihm zugehenden Beschwerden oder Berichte über mutmaßliche Vorkommnisse oder eine schwerwiegende Gefahr in Zusammenhang mit den Medizinprodukten („Informationen“) unverzüglich informieren. Der Kunde wird die vorstehenden Informationen dokumentieren und die Dokumentation für die Dauer von mindestens zehn Jahren, nachdem er das letzte Medizinprodukt in den Verkehr gebracht hat, aufbewahren. Der Kunde wird geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Dokumentation auch im Fall einer Beendigung des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt werden kann.
14.5 Der Kunde wird die Lagerungs- und Transportbedingungen für die Medizinprodukte nach unseren Vorgaben einhalten und die Einhaltung dokumentieren. Der Kunde wird uns diese Dokumentation auf Ersuchen zur Verfügung stellen.
14.6 Soweit wir dem Kunden Materialien für die Bewerbung der Medizinprodukte (z.B. Texte, Bezeichnungen, Warenzeichen, Abbildungen und andere Zeichen) („Werbematerialien“) zur Verfügung stellen, wird der Kunde ausschließlich die zur Verfügung gestellten Werbematerialien in Zusammenhang mit den Medizinprodukten nutzen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und eine etwaige Nacherfüllung ist unser Firmensitz, soweit die Vertragspartner nichts anderes vereinbaren. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand auch von einem anderen Ort innerhalb Deutschlands vorzunehmen.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbaren oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist beim für unseren Firmensitz zuständigen Gericht. Wir sind jedoch nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15.3 Diese AVB und das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
15.4 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der EU oder des EWR gilt: Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, in den diese AVB einbezogen sind oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Der Schiedsort ist Stuttgart. Die Verfahrenssprache ist Englisch. Eine Document Production, Disclosure oder ähnliche Verfahren finden im Schiedsprozess nicht statt. Alle Urkunden und sonstige Beweisdokumente dürfen in englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden.
15.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AVB einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch qualifizierte elektronische Signatur gewahrt.
15.6 Sollte eine Bestimmung in diesen AVB oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AVB im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke durch eine solche rechtliche zulässige Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung und der Intention der Parteien am Nächsten kommt. Es ist der ausdrückliche Wille der Vertragspartner, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat.
15.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Rechte und Pflichten aus den die Vertragspartner bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen (§ 354a HGB).